Kosmetik, Make-up, Parfum und andere Beauty-Produkte sind in der Liste der EAC deklarierungspflichtigen Produkte eingetragen. Das heißt, dass alle Produkte für Haarpflege wie Shampoo, Conditioner, Haarspray oder Gel, dekorative Kosmetika wie Lippenstift, Make-up, Nagellack oder Mascara, Körperpflege wie Duschgel, Badezusatz oder Bodylotion, Gesichtspflege wie Cremes, Masken oder Peelings, Deodorants und Parfums eine Konformitätsbewertung brauchen, bevor sie nach Russland, Kasachstan oder in die EAWU eingeführt werden dürfen.
Rechtslage
Die Produkte müssen ihre Konformität mit den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion nachweisen. Die Anforderungen an Kosmetik sind im technischen Regelwerk TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten enthalten.
Das technische Regelwerk 009/2011 sieht 2 Formen der Konformitätsbewertung vor: EAC Deklaration und staatliche Registrierung.
EAC Deklaration
Die EAC Deklaration ist eine Herstellererklärung dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen. Die Deklaration wird vom Hersteller selbst verfasst. Rechtskräftig wird die EAC Deklaration nach der Registrierung bei einer in der EAWU akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Die Registrierung der EAC Deklaration darf nur von einem im Hoheitsgebiet der EAWU ansässigen Unternehmen vorgenommen werden. Deswegen ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der EAWU erforderlich. Falls Sie einen bevollmächtigten Vertreter brauchen, werden wir Ihnen gerne ein passendes Unternehmen anbieten, das diese Funktion übernimmt.
Staatliche Registrierung
Die Konformität der in Anhang 12 aufgezählten Produkte erfolgt im Rahmen der staatlichen Registrierung. Die staatliche Registrierung bestätigt die Konformität der Produkte mit den sanitär-hygienischen Vorschriften der EAWU.
Für die Ausstellung von Bescheinigungen über die staatliche Registrierung sind die durch den Rosstandart oder Rospotrebnadzor akkreditierten Zertifizierungsstellen zuständig. Das Registrierungsverfahren beinhaltet sowohl eine Analyse der Herstellerunterlagen, als auch Labortests und in einigen Fällen eine Inspektion der Produktion. Alle Bescheinigungen über die staatliche Registrierung werden in ein spezielles Register eingetragen und dort aufbewahrt.
Produkte die der staatlichen Registrierung unterliegen:
- Bräunungscremes
- Mittel für Hautaufhellung
- Stoffe für Permanent Make-Up
- Parfümerie- und Kosmetikprodukte für Intimpflege
- Kinderkosmetik
- Peeling
- Enthaarungsmittel
- Haaraufheller
- Parfümerie- und Kosmetikprodukte für Dauerwellen und Haarglättung
- Parfümerie- und Kosmetikprodukte mit Nanopartikeln
- Fluorhaltige Mundhygieneprodukte mit Massenanteil von Fluoriden mehr als 0,15%
- Mittel für Zahnaufhellung, die Wasserstoffperoxid, Carbamidperoxid, Zinkperoxid enthalten (Wasserstoffkonzentration maximal 0,1 bis 6%)
Konformitätsbewertungsverfahren
Bevor Sie die EAC Deklarierung registrieren lassen können, müssen die Produkte von einem in der EAWU zugelassenen Prüflabor getestet werden.
Die Produkte werden auf folgende Kriterien geprüft:
- Zusammensetzung
- Physikalische und chemische Parameter
- Mikrobiologische Parameter
- Gehalt toxischer Elemente
- Toxische Messwerte
- Klinische (klinisch-laboratorische) Messwerte
- Verarbeitung
- Verbraucherverpackung
- Kennzeichnung der Produkte
Die entsprechenden Anforderungen und zugelassenen Werte sind in den Anhängen des technischen Regelwerk 009/2011 spezifiziert:
- Anhang 1 enthält eine Liste der verbotenen Stoffe
- Anhang 2 gibt in tabellarischer Form die maximal zulässigen Werte für die Inhaltsstoffe wieder
- Anhang 3 enthält Verzeichnis der zugelassenen Farbstoffe
- Im Anhang 4 sind die zugelassenen Konservierungsstoffe aufgelistet
- Im Anhang 5 sind die zugelassenen UV-Filter aufgezählt
- Anhang 6 enthält die erlaubten pH-Werte
- Anhang 7 gibt Aufschluss über die mikrobiologische Produktsicherheit
- Anhang 8 beinhaltet Anforderungen an die toxikologischen Kennzahlen
Nach den erfolgreich durchgeführten Tests erstellen die Labore Prüfprotokolle. Diese Prüfprotokolle müssen bei der Registrierung von der EAC Deklaration der Zertifizierungsstelle vorgelegt werden.
Schemas der EAC Deklarierung
Seit dem 25. Januar 2017 können Parfum und Kosmetikprodukte nach 3 Schemen deklariert werden:
Schema | Beschreibung |
---|---|
3D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
4D | ist für eine Chargenlieferung oder Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
6D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
Gültigkeitsdauer der EAC Deklarationen
Seit dem 25. Januar 2017 gelten neue Bestimmungen für die Gültigkeitsdauer der EAC Deklaration.
- Für die Serienproduktion (Schema 3d) – 5 Jahre.
- Für Schema 4D - Gültigkeitsdauer der EAC Deklaration beschränkt sich auf die Haltbarkeitsdauer des Produkts.
- Die Deklaration nach dem Schema 6D wird für maximal 7 Jahre ausgestellt.
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 009/2011 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Zeichen markiert werden. EAC Zeichen Das Konformitätszeichen ist auf jede Einheit der Parfümerie- und Kosmetikprodukte und/oder der Versanddokumente anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart erfolgen, dass diese während des gesamten Haltbarkeit des Produkts problemlos erkennbar und lesbar ist. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn die entsprechende Produkte den Voraussetzungen aller in Betracht kommender Technischer Regelwerke erfüllt.
Kennzeichnung
Das Etikett muss folgende Angaben enthalten:
- Produktname
- Produktbezeichnung z.B. Kinderpflegeprodukte
- Hersteller, seine Adresse
- Ursprungsland (wenn die Adresse des Herstellers mit dem Herstellungsort nicht übereinstimmt)
- Importeur and seine Adresse
- Volumen
- Farbe und/oder Ton (für Make-up)
- Fluorhaltige Mundhygieneprodukte mit Massenanteil von Fluoriden mehr als 0,15%
- Haltbarkeitsdauer: Herstellungsdatum (Monat, Jahr) und Verfallsdatum (Monat, Jahr) oder „haltbar bis: mm-jj“ oder «benutzen bis: mm-jj“
- Hinweise zur Aufbewahrung
- Informationen über besondere Vorsichtsmaßnahmen
- Nummer der Lieferung
- Liste der Inhaltsstoffe
- EAC Konformitätszeichen
Für die EAC Deklarierung notwendige Unterlagen
- Auflistung aller Inhaltsstoffe
- Kopie von Dokumenten mit Angaben über organoleptische und physikalisch-chemische Eigenschaften von Produkten
- Prüfprotokolle (falls vorhanden)
- Muster der Etikettierung der Verbraucherverpackung mit der Packungsbeilage
- Zertifikat über GMP-gerechtes Qualitätsmanagementsystem
- Dokumente, die die auf dem Etikett angekündigten Produkteigenschaften belegen, z.B. antibakterielle Wirkung, Lichtschutzfaktor, Anti-Falten Wirkung oder entzündungshemmende Wirkung von Mundhygieneprodukten.
Für die staatliche Registrierung notwendige Unterlagen
- Auflistung aller Inhaltsstoffe mit Angaben der Konzentration und Massenanteilen
- Ein Qualitätszertifikat oder eine schriftliche Bestätigung von Hersteller, dass die von ihm hergestellten Produkte alle Qualitätsanforderungen entsprechen.
- Kopie von Dokumenten mit Angaben über organoleptische und physikalisch-chemische Eigenschaften von Produkten
- Im Falle der Verwendung von Nanopartikeln, müssen die genauen Angaben zum chemischen Zusammensetzung von den Partikeln und ihrer Größe gemacht werden.
- Muster der Etikettierung der Verbraucherverpackung mit der Packungsbeilage
- Deckblatt mit Angaben zu Verbrauchseigenschaften, besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei Verwendung und Gebrauchsanleitung.
- Prüfprotokolle
- Zertifikat über GMP-gerechtes Qualitätsmanagementsystem
- Dokumente, die die auf dem Etikett angekündigten Produkteigenschaften belegen, z.B. antibakterielle Wirkung, Lichtschutzfaktor, Anti-Falten Wirkung oder entzündungshemmende Wirkung von Mundhygieneprodukten.
Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung seiner Produkte auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Kosmetik
Die Gültigkeitsdauer der EAC Deklaration für Kosmetik unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Kosmetik
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Konformitätsbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung eine Kopie per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.