Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Unterlagen an, die im Vatikan ausgestellt wurden.
Der Vatikan ist dem Haager Übereinkommen zu Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Die Urkunden müssen deshalb legalisiert werden. Die konsularische Legalisation von Urkunden erfolgt durch die deutsche Botschaft in Vatikan.
Bei der konsularischen Legalisation muss die Urkunde mehrere Stellen durchlaufen. Sie muss erst vom Justizministerium beglaubigt werden. Anschließend wird das Dokument bei der deutschen Botschaft endbeglaubigt. Im Unterschied zur Apostille kann das legalisierte Dokument nur in Deutschland verwendet werden.
Auch die in anderen Ländern ausgestellten Urkunden müssen bei der Apostolischen Nuntiatur von Vatikan legalisiert werden, bevor sie dort verwendet werden können.
Konsularische Legalisation von Urkunde aus Vatikan zur Verwendung in Deutschland:
Grundsätzlich legalisiert die deutsche Botschaft im Vatikan nur öffentliche Dokumente.
Das Legalisationsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
- Antrag auf Legalisierung beim Staatssekretariat des Heiligen Stuhls
- Übersetzung durch einen von der Botschaft anerkannten Übersetzer. Grundsätzlich müssen alle vatikanischen Urkunden von einem von der Botschaft anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden, da die Botschaft selbst keine Übersetzungen anfertigt
- Legalisation und ggfs. Übersetzerbestätigung durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl
Konsularische Legalisation der deutschen Urkunden zur Verwendung im Vatikan
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Apostolischen Nuntiatur in Berlin legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.