Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation Ihrer Urkunden aus Serbien an.
Republik Serbien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung" im Jahr 2006 beigetreten. Die Beglaubigung von ausländischen Urkunden erfolgt durch die Apostille. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift aber nicht des Inhalts.
Für die Erteilung der Apostille sind die Gerichte zuständig. Der Stempel muss die Unterschrift des Vorsitzenden des Gerichts oder eines von ihm besonders ermächtigten Richters tragen.
Die Übersetzung in Serbien sollte nur von einem offiziellen Gerichtsdolmetscher gemacht werden.
Es können nur Dokumente beglaubigt werden, die von den offiziellen Behörden Serbiens, der Bundesrepublik Jugoslawien oder der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien ausgestellt wurden und in Serbisch oder einer anderen Amtssprache der SFRY veröffentlicht wurden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Serbien umfasst die Überprüfung ihrer Echtheit. Nach diesem Verfahrens wird ein Sonderstempel - die Apostille - auf dem Dokument (oder auf einer beim Hauptgericht beglaubigten Abschrift) angebracht. In der Regel befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt. In letzterem Fall wird das Dokument anschließend zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Serbien folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Von der Beglaubigung sind ausgeschlossen: Verträge, Rechnungen, Pässe, konsularische und diplomatische Unterlagen.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Serbien mit der Übersetzung ins Deutsche bestellen.