Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Nordmazedonien an.
Urkunden aus Nordmazedonien werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Nordmazedonien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 im Jahr 1993 beigetreten. Dokumente aus Nordmazedonien können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Auf Grund des Namensstreits akzeptiert Griechenland keine Urkunde, auf denen Landesname als Republika Makedonija ("Република Македонија") geschrieben wird. Es wird nur die Bezeichnung "Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien" (EJRM) zugelassen.
Zuständig für die Apostille sind Gerichte und das Justizministerium.
Die Dokumente, die von den Behörden Nordmazedoniens ausgestellt und in mazedonischer Sprache veröffentlicht wurden, können apostilliert werden.
Bei der Übersetzung von mazedonischen Dokumenten in andere Sprachen wird der Name der Republik in der Regel in der Form geschrieben, die in dem Land akzeptiert wird, in dessen Hoheitsgebiet das Dokument verwendet wird.
Die Legalisation von Dokumenten in Nordmazedonien umfasst die Überprüfung ihrer Echtheit. Nach Bestehen der Echtheitsprüfung wird ein spezieller Stempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht. In der Regel befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt. Im Anschluss werden die Dokumente zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Bei uns können Sie die Handelsregisterauszüge aus Mazedonien auch mit Apostille bestellen. Wir bieten Ihnen Übersetzungen der Unterlagen ins Deutsche an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.