Schmidt & Schmidt bietet Legalisierungsdienstleistungen für in den Niederlanden ausgestellte Dokumente an.
Die Niederlande sind seit dem 9. August 1965 Mitglied des Haager Übereinkommens über die vereinfachte Beglaubigung von Dokumenten; Das Übereinkommen ist am 8. Oktober 1965 in Kraft getreten.
Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.
In den Niederlande ausgestellte und mit einer Apostille beglaubigte Dokumente gemäß Haager Übereinkommen von 1961 werden in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und erfordern keine andere Form der Beglaubigung, wie beispielsweise eine konsularische Legalisierung, was den Kosten- und Zeitaufwand für die Beglaubigung von Dokumenten erheblich reduziert. Bisher sind mehr als 120 Staaten der Konvention beigetreten.
Die Apostille ist für die Verwendung in den Staaten, die keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens sind, nicht ausreichend. In diesem Fall gilt die konsularische Legalisationfür eine öffentliche Urkunde.
Für die Erteilung der Apostille zuständige Behörden
Die für die Ausstellung von Apostillen zuständigen niederländischen Zentralbehörden sind die 19 Bezirksgerichte in den Niederlanden (Arrondissementsrechtbanken). Die Unterschrift des niederländischen Notars muss bei einem Bezirksgericht hinterlegt werden, damit dieses Gericht eine Apostille ausstellen kann. Es empfiehlt sich daher, sich beim Notar zu erkundigen, bei welchem Amtsgericht seine Unterschrift vorliegt.
Die Bezirksgerichte stellen Apostillen für Dokumente aus, die von niederländischen Notaren, Beamten der Handelskammer, Standesämtern, Gerichten und vereidigten Übersetzern unterzeichnet wurden.
Typen von Dokumenten
Kann apostilliert werden | Kann nicht apostilliert werden |
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Besonderheiten der Apostille in den Niederlanden
In den Niederlanden erfordert der Prozess zur Erlangung einer Apostille die Beantragung bei einem Bezirksgericht Ihrer Wahl. Dieser Service ist kostenpflichtig. Sie haben die Möglichkeit, den Antrag entweder persönlich einzureichen oder die Aufgabe an einen Vertreter zu delegieren, ohne dass eine besondere Vollmacht erforderlich ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Antragsverfahren je nach Gericht unterschiedlich sein können. Dies bietet Flexibilität und ermöglicht es Ihnen, das Bezirksgericht auszuwählen, das für Ihren Besuch am bequemsten ist.
Wichtig zu beachten:
- Bei dem Dokument muss es sich um ein Original oder eine beglaubigte Kopie handeln, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde.
- Das Dokument sollte alle relevanten und genauen Informationen enthalten.
- Das Dokument muss in der Amtssprache des ausstellenden Landes verfasst oder in die Amtssprache des Landes übersetzt sein, in dem die konsularische Legalisierung beantragt wird.
Die Apostille wird in einem einheitlichen Format ausgestellt. In den Niederlanden besteht es aus einem gedruckten Aufkleber mit der handschriftlichen Unterschrift eines Beamten, einem Dienstsiegel und einem Hologramm.
Anerkennung der Authentizität von Dokumenten innerhalb der EU
Dokumente aus Ländern, mit denen die Niederlande bilaterale Abkommen zur Befreiung von der Legalisierung geschlossen haben, müssen keinerlei Legalisierungsverfahren durchlaufen. Einige davon umfassen:
- Abkommen zwischen SFRJ und dem Königreich Belgien über Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen;
- Abkommen zwischen SFRJ und der Republik Frankreich über die Ausstellung von Personenstandsurkunden und die Befreiung von der Legalisierung;
- Abkommen zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Kroatischen Republik über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen vom 15. September 1997;
- Abkommen zwischen SFRJ und der Republik Zypern über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen vom 19. September 1984;
- Abkommen zwischen den Niederlanden und der Republik Mazedonien über Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen.
Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsregistern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) sind:
- Österreich, Deutschland, Bosnien -Herzegowina, Bulgarien, Estland,Frankreich, Italien, Kap Verde, Zypern, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal , Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.
Vertragsstaaten des Münchener CIEC-Übereinkommens vom 05.09.1980 (Ausstellung mehrsprachiger Heiratsurkunden) sind:
- Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldawien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien, Türkei
Konsularische Legalisation Niederländischen Dokumente zur Verwendung im Ausland
Sollte ein Dokument in einem Land verwendet werden, das das Haager Übereinkommen nicht anerkennt, wie etwa Vereinigte Arabische Emirate oder andere Länder, die nicht als Vertragspartei aufgeführt sind, gilt das Verfahren der konsularischen Legalisierung, auch „Botschaftsbeglaubigung“ genannt. Eine vollständige Liste der Länder, die Apostillen akzeptieren und verwenden, finden Sie hier.
Konsularische Legalisierung ist der Prozess der Authentifizierung oder Beglaubigung eines Rechtsdokumentes, damit das Rechtssystem eines fremden Landes es als mit voller Rechtswirkung anerkennt und der vom Diplomaten oder Konsular durchgeführt wird Vertretung des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Die konsularische Legalisierung ist komplexer, zeitaufwändiger und kostspieliger als das einfachere Apostilleverfahren. Während die Apostille normalerweise in einem Schritt ausgestellt wird, erfordert die konsularische Legalisierung mehrere Vorbeglaubigungen, bevor eine öffentliche Urkunde bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes in China beglaubigt werden kann.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Das gemeinsame Merkmal von Apostille und konsularischer Legalisierung besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Es gibt jedoch viele Unterschiede.
Apostille | Konsularische Legalisierung | |
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Rechtswirkung | Kann in allen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Urkunden beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide nicht Mitglied des Haager Übereinkommens sind oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen protestiert hat. |
Schwierigkeit | Mäßig. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Apostillebehörde des Herkunftsstaates des Dokuments. | Hoch. Für die konsularische Legalisierung müssen verschiedene inländische Behörden und eine diplomatische Vertretung des Bestimmungsstaates beteiligt sein. |
Vorzertifizierung | Normalerweise nicht erforderlich. | Ist obligatorisch. |
Beglaubigung bei der Botschaft des Bestimmungsstaates im Herkunftsstaat des Dokuments | Es ist nicht erforderlich, das Konsulat des Ziellandes zu kontaktieren. | Ist der letzte Schritt der Legalisierung. |
Beschaffung von Urkunden
Wenn die wichtigen Dokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder aktuelle Kopien der Dokumente benötigt werden, ist die Neuausstellung der Dokumente erforderlich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen außerhalb der Niederlande im Ausland auf Schwierigkeiten stoßen, neue Dokumente zu erhalten. Unsere Berater helfen Ihnen bei der Fernbeschaffung neuer Dokumente und wir können den Versand Ihrer Dokumente per Kurier in die ganze Welt veranlassen.
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten
Kopien und Abschriften von Personenstandsurkunden können von einem vereidigten Übersetzer in den Niederlanden in jede beliebige Sprache übersetzt werden oder die Übersetzung kann im Zielland angefertigt werden. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden mit weiterer Beglaubigung an. Die Kosten für die Arbeit werden nach dem Umfang des betreffenden Dokuments berechnet.
Wird die Übersetzung mit einer Apostille beglaubigt?
Jedes ausländische Dokument, das in einem Land ausgestellt und in einem anderen Land verwendet wird, muss für die Verwendung im Ausland legalisiert werden. Daher muss die Echtheit einer beglaubigten Übersetzung durch eine Apostille beglaubigt werden. Daher akzeptieren viele Behörden möglicherweise keine beglaubigten Übersetzungen, wenn die Übersetzung in den Niederlanden nicht ordnungsgemäß für die Verwendung im Ausland beglaubigt wurde. Um diese Verwirrung zu vermeiden, sollten Übersetzungen besser im Bestimmungsstaat des Dokuments angefertigt werden.