Alle alkoholischen Getränke müssen vor der Einfuhr nach Russland und in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) ihre Konformität mit den technischen Normen der EAWU nachweisen. Die Konformitätsbewertung verläuft in Form der EAC Deklaration.
Rechtslage
Folgende technische Regelwerke sind für das Konformitätsbewertungsverfahren für Bier, Wein und andere alkoholische Getränke relevant:
- TR ZU 047/2018 Über die Sicherheit von alkoholischen Getränken
- TR ZU 021/2011 Über die Sicherheit von Lebensmitteln
- TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung
- TR ZU 029/2013 Über die Sicherheit von Nahrungsmittelzusätzen, Geschmacksverstärkern und technologischen Hilfsmitteln.
Die Wirtschaftskommission der Eurasischen Wirtschaftsunion hat am 5. Dezember 2018 ein neues spezielles technisches Regelwerk „Über die Sicherheit von alkoholischen Getränken“ verabschiedet. Alle Anforderungen der technischen Regelwerke, die alkoholische Getränke betreffen, müssen eingehalten werden.
EAC Deklaration
Die EAC Deklaration ist eine Herstellererklärung dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen. Die Deklaration wird vom Hersteller selbst verfasst. Rechtskräftig wird die EAC Deklaration nach der Registrierung bei einer in der EAWU akkreditierten Zertifizierungsstelle. Die Registrierung der EAC Deklaration darf nur von einem im Hoheitsgebiet der EAWU ansässigen Unternehmen vorgenommen werden. Deswegen ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der EAWU erforderlich. Falls Sie einen bevollmächtigten Vertreter brauchen, werden wir Ihnen gerne ein passendes Unternehmen anbieten, das diese Funktion übernimmt.
Das neue Technische Regelwerk TR EAWU 047/2018 Über die Sicherheit von alkoholischen Getränken sieht die EAC Deklarierung und staatliche Registrierung als mögliche Konformitätsbewertungsformen vor.
Schemas der EAC Deklarierung
Verfahren | Beschreibung |
---|---|
3D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
4D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
6D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
Für die Registrierung der EAC Deklaration müssen der Zertifizierungsstelle positive Prüfprotokolle vorgelegt werden. Die Prüfprotokolle werden von speziellen in der EAWU akkreditierten Laboren anhand von durchgeführten Tests ausgestellt. Für das Konformitätsbewertungsverfahren sind auch von großer Bedeutung die vom Hersteller selbst durchgeführten Prüfungen und die vorhandenen Zertifikate.
Freiwillige GOST Zertifizierung
Zusätzlich zur EAC Deklarierung kann ein freiwilliges GOST R Zertifikat beantragt werden. Das freiwillige GOST Zertifikat wird auf Eigeninitiative des Antragstellers ausgestellt. Die freiwillig zertifizierten Produkte dürfen mit dem Zertifizierungszeichen gekennzeichnet werden. Die freiwillige Zertifizierung ist gut geeignet, wenn der Hersteller besondere Eigenschaften von seinem Produkt unterstreichen und somit die Kunden von der hohen Qualität der Produkte überzeugen will.
Das freiwillige Zertifikat GOST R enthält dann Verweis auf die EAC Deklaration. GOST R Zertifikat ersetzt nicht die EAC Deklaration!
EAC Konformitätszeichen
Nach der Registrierung einer EAC Deklaration muss die Verpackung mir der EAC Konformitätszeichen markiert werden. EAC ist eine Abkürzung für Eurasian Conformity. Das EAC Kennzeichen soll auf jede einzelne Produktionseinheit, Verpackung oder Begleitdokumentation angebracht werden.
Anforderungen an das EAC-Konformitätszeichen:
- Gute Lesbarkeit mit bloßem Auge
- Maße von mindestens 5 mm
- Monochrome Farbgebung oder deutlicher Farbkontrast zur Oberfläche
- Gute Lesbarkeit über die ganze Lebensdauer des Produkts hinweg
Kennzeichnungspflicht
Bei der Markierung von den Produkten müssen die Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung eingehalten werden.
Das Etikett muss in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der EAWU in klarer und verständlicher Form gedruckt werden.
Kennzeichnung von Bier
Folgende Informationen werden auf ein Etikett, Rückenetikett, einen Kronenkork und direkt auf die Verbrauchsverpackung Leergut) aufgebracht:
- Produktbezeichnung
- Name, Adresse des Herstellers und Importeurs
- Herkunftsland
- Markenzeichen des Herstellers
- Anteil der Bierwürze
- Mindestanteil des Äthylalkohols
- Bierzusammensetzung
- Verfallsdatum (Haltbarkeit)
- Lagerungsbedingungen
- Volumen in Litern
- Nährwert
- EAC Zeichen
Das Leergut für Bier muss nach dem technischen Regelwerk TR ZU 021/2011 „Über die Sicherheit von Lebensmitteln" zusätzlich zertifiziert werden.
Kennzeichnung von Wein
- Produktbezeichnung (z.B. Schaumwein)
- Alkoholgehalt
- Zuckergehalt (außer für trockene Weine, Weinbrand, Brandy und Calvados; für Sekt Angaben wie „Brut“, „trocken“, „halbtrocken“ „süß“)
- Name, Adresse des Herstellers
- Die Angabe des Abfüllers, wenn das Produkt nicht beim Hersteller abgefüllt wird
- Markenzeichen des Herstellers
- Nennvolumen
- Zusammensetzung (für Wein, Weinbrand, Brandy, Cocktails)
- Für Wein: Jahrgang, Geografischer Herkunft, Identifizierung des Weines: Qualitätswein, Weine aus edlen Weinrebe)
- Abfülldatum
- Haltbarkeitsdatum
- Nährwert
- Verbrauchsteuerzeichen
- Aufschrift über die Alkoholersterwerbsalter und andere Einschränkung für die Verwendung des Weinprodukts
- Strichcode
- Lagerungsbedingungen
- EAC Zeichen
Alkoholische Getränke sind mit einem Etikett „Verzehr für Kinder unter 18 Jahre, für Schwangere und Stillende, sowie für Personen, die an erhöhter nervöser Reizbarkeit, Schlaflosigkeit, Bluthochdruck leiden, nicht empfohlen“ zu kennzeichnen.
Bei Export von alkoholischen Getränken nach Russland und die EAWU müssen auch andere Aspekte berücksichtigt werden. Mehr zum Thema Einfuhrlizenzen, Zollabfertigung von Spirituosen und Ankauf von Steuerzeichen können Sie hier lesen.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von Alkohol auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Alkohol
Die Gültigkeitsdauer der EAC Deklaration für Alkohol unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Alkohol
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer EAC Deklaration erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahrens eine Kopie Ihrer Deklaration per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.