Die israelischen Behörden haben im Jahr 2025 neue Anforderungen für die Dokumente von Rückkehrern eingeführt. Ein Teil davon betrifft die Apostille. Dies berichtet MUZMAG unter Berufung auf den Anwalt Arthur Blaier.
Neue Anforderungen für Rückkehrer in Israel 2025
Israel hat 2025 eine Reihe von Änderungen der Vorschriften für die Dokumentenbearbeitung von Rückkehrern vorgenommen. Die Neuerungen betreffen sowohl neue Möglichkeiten als auch strengere Anforderungen. Die Behörden haben die Ausstellung des israelischen Passes (darkon) für Ehepartner von Rückkehrern sowie für Israelis, die lange Zeit im Ausland gelebt haben und nun zurückkehren, vereinfacht. Ehepartner von Rückkehrern können nun einen Pass erhalten, selbst wenn sie teilweise weiterhin im Ausland leben.
Gleichzeitig hat die israelische Regierung die Kontrolle über vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse verschärft und neue Anforderungen an die Dokumentenpakete für die Familienzusammenführung eingeführt – insbesondere für Nachkommen der vierten Generation und ältere Eltern.
Ein Kind der vierten Generation kann nicht mehr nur aufgrund einer notariell beglaubigten Zustimmung des anderen Elternteils nach Israel ziehen – es ist nun eine konsularische Erklärung erforderlich. Ältere Eltern müssen nachweisen, dass sie keine weiteren Kinder im Ausland haben.
Dokumente, die die jüdische Abstammung bestätigen, müssen apostilliert und mit einer amtlichen Übersetzung versehen sein – insbesondere Geburtsurkunden.
Die israelischen Behörden verschärfen außerdem die Kontrolle über ausländische Studierende und Personen, die aufgrund einer Ehe mit einem israelischen Staatsbürger nach Israel ziehen möchten.
Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs können die zuständigen Behörden die Staatsbürgerschaft aberkennen, wenn sie auf gefälschten Dokumenten beruht.
Das israelische Innenministerium verschärft die Kontrolle über die Echtheit von Heirats- und Scheidungsurkunden, die in Ländern der GUS ausgestellt wurden. Diese Dokumente müssen für den Auslandseinsatz legalisiert sein.
Führungszeugnisse werden von den israelischen Behörden nur akzeptiert, wenn sie nicht älter als sechs Monate sind und apostilliert vorliegen. Besonderes Augenmerk legen die Beamten auf Dokumente, die Namensänderungen belegen.
n der Praxis treten Probleme am häufigsten bei Dokumenten auf, die vor vielen Jahren oder in Ländern mit weniger transparenten Archivsystemen ausgestellt wurden. 2025 liegt der Schwerpunkt auf Transparenz der Verfahren. Der Staat will Scheinehen, gefälschte Bescheinigungen und Missbrauch des Rückkehrsystems verhindern. Für Antragsteller bedeutet dies, dass jedes Detail in den Dokumenten zählt
— zitiert MUZMAG den Anwalt Arthur Blaier.
Was ist für die Rückkehrprüfung erforderlich?
Im August 2025 veröffentlichte das israelische Außenministerium Klarstellungen zu den Anforderungen für Rückkehrer, die über diplomatische Vertretungen nach Israel ziehen möchten.
In den Anweisungen wird betont, dass das Rückkehrbüro (Nativ) prüfen wird, ob die Antragsteller tatsächlich das Recht haben, nach Israel zu ziehen.
Um einen Termin am Registrierungsschalter einer diplomatischen Vertretung wahrzunehmen, muss man sich vorher telefonisch oder per E-Mail anmelden.
Um das Einwanderungsverfahren zu starten, müssen Antragsteller:
- Einen Aliya-Antrag ausfüllen;
- Zu einem konsularischen Termin mit den erforderlichen Dokumenten erscheinen;
- Eine Rückkehrvisum erhalten.
Der israelische Konsul kann außerdem zusätzliche Dokumente verlangen. Ein aktuelles Führungszeugnis mit Apostille muss von allen Rückkehrern ab 14 Jahren eingereicht werden.
Der ausländische und inländische Pass des Antragstellers muss mindestens sechs Monate gültig sein. Bei den israelischen Behörden müssen alle Pässe vorgelegt werden, deren Staatsbürgerschaften der Antragsteller besitzt.
Jeder Antragsteller muss 5×5 cm Fotos einreichen. Witwen und Witwer ohne jüdische Abstammung müssen Zivilstandsnachweise vorlegen. Wenn das Recht auf Rückkehr auf Verwandten ersten oder zweiten Grades in Israel beruht, müssen Nachweise über die Verwandtschaft, Identitätsdokumente der Verwandten sowie deren Kontaktdaten eingereicht werden.
Alle Familienmitglieder, einschließlich Kinder jeden Alters, müssen beim Termin in der diplomatischen Vertretung anwesend sein.
Beim Einreichen der Dokumente in der Botschaft oder dem Konsulat sind Waffen und Handgepäck verboten, und elektronische Geräte, einschließlich Handys, dürfen nicht mitgebracht werden. Alle Dokumente müssen in Papierform eingereicht werden.
Wenn der Antragsteller medizinische Implantate hat oder an chronischen Erkrankungen leidet, die eine regelmäßige Medikamenteneinnahme erfordern, muss dies durch medizinische Bescheinigungen nachgewiesen werden.
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