Schmidt & Schmidt bietet die Apostille und konsularische Legalisation von Urkunden aus der Türkischen Republik Nordzypern an.
Die Türkische Republik Nordzypern (Nordzypern) ist ein teilweise anerkannter Staat und unterhält offizielle diplomatische Beziehungen ausschließlich mit der Türkei. Außerdem pflegt Nordzypern inoffizielle Beziehungen mit einer Reihe von Staaten durch ein System der Repräsentanzen.
Aufgrund ihres internationalen Status nimmt die Türkische Republik Nordzypern an dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 nicht teil, das vereinfachte Legalisationsverfahren der öffentlichen Unterlagen durch deren Apostillierung eingeführt hat. Daher können Unterlagen aus Nordzypern für deren Gebrauch auf dem Territorium der Republik hypothetisch nur konsularisch legalisiert werden.
Die größten Schwierigkeiten sind mit der Anerkennung der Unterlagen verbunden, die in Nordzypern ausgestellt worden sind. Nominal beglaubigt das Ministerium für Inneres der Türkischen Republik Nordzypern alle auf dem Territorium der Republik ausgestellten Unterlagen für deren weitere konsularische Legalisation, dennoch können in der Praxis einige Probleme entstehen, die mit der Nichtanerkennung der Staatlichkeit Nordzyperns verbunden sind. Faktisch existiert die Gefahr einer Absage seitens der offiziellen Behörden, die in der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellten Unterlagen in anderen Ländern und in der Türkei anzuerkennen. Obwohl in einzelnen Fällen diese Unterlagen anerkannt werden können, kann man die Möglichkeit deren Verwendung nicht eindeutig voraussagen).
Viele Menschen, die Unterlagen (z.B. Heiratsurkunden) in der Türkischen Republik Nordzypern eingeholt haben, sind gezwungen, ihre weitere Legalisation in der Türkei vorzunehmen und danach einen neuen Dokumentensatz mit einer Apostille zu beglaubigen.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Nordzypern zur Verwendung in Deutschland
Seit 1974 ist Zypern faktisch geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) vom Südteil abgegrenzt ist. Nur die Türkei erkennt den von ihr besetzten Nordteil als eigenständigen Staat („Türkische Republik Nordzypern“) an. Nordzypern wird von Deutschland also nicht als Staat anerkannt, was entsprechend auch für deren Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Organe gilt. Eine direkte Kommunikation mit den dortigen Behörden ist offiziell nicht möglich.
Aufgrund der völkerrechtlichen Nichtanerkennung der Türkischen Republik Nordzypern („TRNZ“) werden Dokumente, die von dortigen „Behörden“ ausgestellt wurden (z.B. Heiratsurkunden), nicht durch die Botschaft legalisiert oder anderweitig anerkannt.
Das im Weiteren erläuterte Apostille-Verfahren gilt nur für Urkunden, die in der Republik Zypern ausgestellt wurden und nicht für Dokumente aus dem unter türkisch-zyprischer Verwaltung stehenden Teil Zyperns. In Einzelfällen wird geraten, sich mit der Deutschen Botschaft in Verbindung zu setzen.
Die Anbringung der Apostille erfolgt ausschließlich durch das Justizministerium in Nikosia.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Nordzypern
In Deutschland sind für die Bestätigung der Echtheit deutscher Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, neben den Landesjustizverwaltungen, die Präsidenten der Landgerichte, für öffentliche Urkunden aus der allgemeinen Verwaltung (einschließlich Personenstandswesen) die Regierungspräsidenten bzw. die Innensenatoren (der Stadtstaaten) zuständig.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.