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Apostille aus Französisch-Guayana

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Apostille und Konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
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Ansprechpartner

Nicoleta Ilea
Nicoleta Ilea
Associate
+49 851 226 083 8
nicoleta.ilea@schmidt-export.de

Apostille und konsularische Legalisation aus Nord- und Südamerika

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Аpostille aus Französisch-Guyana

Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Französisch-Guayana an.

Französisch-Guayana ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung 1965 beigetreten. Dokumente aus Französisch-Guayana können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.

Zuständig für die Apostille ist in Französisch-Guayana der Generalstaatsanwalt beim Berufungsgericht Cayenne.

Die Dokumente, die von den Behörden und anderen autorisierten Organisationen Guayanas in französischer Sprache ausgestellt wurden, können apostilliert werden.

Die Legalisierung von Dokumenten in Französisch-Guayana setzt die Überprüfung der Echtheit des Dokuments durch einen befugten Beamten (Generalstaatsanwalt) voraus. Nach diesem Verfahren wird auf einem Dokument (oder auf einem separaten Blatt, das bei ihm eingereicht wird) ein besonderer Stempel - eine Apostille - angebracht.

Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.

Mit einer Apostille können in Französisch-Guayana folgende Dokumente beglaubigt werden:

  • Handelsregisterauszüge
  • Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
  • Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
  • Gerichtsentscheidungen
  • Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
  • Notariell beglaubigte Übersetzungen
  • Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
  • Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)

Anforderungen an die Dokumente:

Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.

In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

Bestellen

Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Durch eine Apostille und konsularische Legalisierung können folgende Dokumente beglaubigt werden:

Persönliche Unterlagen

Persönliche Unterlagen

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Adoptionsurkunden
  • Scheidungsurteile und andere gerichtliche Urkunden
  • Vollmachten, Erbscheine und alle von einem Notar ausgestellten oder beglaubigten Dokumente
Bildungsnachweise

Bildungsnachweise

  • Schulzeugnisse
  • Hochschulabschlusszeugnisse
  • Fächer- und Notenübersichten
  • Zertifikate
  • Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen
Geschäftliche Unterlagen

Geschäftliche Unterlagen

  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Grundbuchauszüge
  • Rechnungen
  • Kontoauszüge
  • Wertpapier-Kaufverträge
  • Fahrzeugscheine
  • ISO und Freiverkaufszertifikate (Free Sales Certificates)
Medizinische Unterlagen

Medizinische Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Ärztliche Gutachten
  • Krankmeldungen
  • Sonstige medizinische Unterlagen

Länder, die Apostille anerkennen

Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden

A

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Armenien
  • Australien
  • Österreich
  • Aserbaidschan

B

  • Bahamas
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Bahrain
  • Weißrussland
  • Belize
  • Belgien
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botsuana
  • Brasilien
  • Brunei
  • Burundi

C

  • China
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Costa Rica
  • Zypern

D

  • Dänemark
  • Dominica
  • Dominikanische Republik

E

  • Estland
  • Eswatini
  • Ecuador
  • El Salvador

F

  • Fidschi
  • Philippinen
  • Finnland
  • Frankreich

G

  • Guyana
  • Guatemala
  • Deutschland
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  • Grenada
  • Griechenland
  • Georgien

H

  • Kroatien

I

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  • Island
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  • Italien

J

  • Jamaika
  • Japan

K

  • Kasachstan
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kirgisistan

L

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  • Lesotho
  • Liberia
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  • Liechtenstein
  • Luxemburg

M

  • Mauritius
  • Malawi
  • Malta
  • Marshallinseln
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  • Mongolei

N

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O

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P

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R

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  • Russland
  • Rumänien
  • Ruanda

S

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  • São Tomé und Príncipe
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  • Vereinigte Staaten

T

  • Tadschikistan
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U

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Y

  • Südafrika
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Z

  • Montenegro
  • Tschechische Republik
  • Chile

Beantragung einer Apostille und Legalisation

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. W

1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage online

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob eine Beglaubigung möglich ist, sowie Informationen zu den Kosten und Bedingungen des Verfahrens. Wir werden einige Zeit benötigen, um die erste Überprüfung abzuschließen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir alle erforderlichen Informationen haben.

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich.

2. Senden Sie uns die Unterlagen und leisten Sie die Zahlung

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen per Kurierdienst und bezahlen Sie den fälligen Betrag online. Bei Bedarf sind wir jederzeit bereit, weitere Fragen per E-Mail oder Telefon zu beantworten.

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

3. Warten Sie

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Experten arbeiten schnell und effizient, da sie sich gut auskennen. Sobald die Unterlagen fertig sind, werden wir Sie informieren.

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch

4. Erhalten Sie Ihre Unterlagen

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch und senden Ihnen diese per Kurierdienst weltweit zu. Unser Unternehmen bietet Ihnen auch Übersetzungsdienste an.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

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Kundenbewertungen

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Mar…

5Star

16 Februar 2024

They recently helped my husband and me with apostilling our marriage certificate. We were very happy with the efficiency of the services and the kindness of the people who worked there. Would highly recommend!

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14 Februar 2024

Top. Gerne wieder. Vielen lieben Dank.

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5Star

13 Februar 2024

Great communication and fast process!

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Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Häufig gestellte Fragen über Apostille und Legalisation

1. Was bedeutet die Beglaubigung von Urkunden und für was sie benötigt wird?

Beglaubigung einer Urkunde ist ein Verfahren, infolge dessen die Echtheit der Urkunde geprüft und bestätigt wird. Die beglaubigte Urkunde darf in einem anderen Land rechtmäßig verwendet werden. Die Beglaubigung wird benötigt, um die Anerkennung einer Urkunde in einem anderen Land gewährleisten zu können. Diese beglaubigte Urkunde darf dann den Behörden des Ziellandes vorgezeigt werden, und sie wird anerkannt. Die Beglaubigung bestätigt die Befugnisse, die Echtheit der Unterschrift und den Stempel der Amtsperson, die diese Urkunde ausgestellt hat. Die Beglaubigung betrifft nur amtliche und nicht kommerzielle Dokumente.

2. Wie kann eine Urkunde für die Verwendung in einem anderen Land beglaubigt werden?

Es gibt folgende Arten der Beglaubigung von Urkunden:
  • Konsularische Legalisation
  • Apostille (die erleichterte Form der Legalisation)
  • Die Beglaubigung der Dokumente durch die Industrie- und Handelskammer
Die konsularische Legalisation wird für die Länder verwendet, die das Haager Übereinkommen 1961 nicht unterschrieben haben. Das Haager Übereinkommen einführte das Prozedere der Apostillierung. Die Beglaubigung der Dokumente durch die Industrie- und Handelskammer wird für die Dokumente durchgeführt, die einen kommerziellen Hintergrund haben (Verträge, Rechnungen).

3. Müssen die Urkunden für ein anderes Land immer legalisiert werden?

Nein, nicht immer. Die Länder können unter einander spezielle Abkommen schließen, die die gegenseitige Anerkennung von Urkunden ohne weitere Beglaubigung erlauben. Mit diesen Staaten hat Deutschland zusätzliche bilaterale Abkommen, die für bestimmte Urkunden einen Verzicht auf jede Förmlichkeit einschließlich der Apostille vorsehen:
  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Schweiz
Mehr Antworten finden Sie hier!
Antworten auf die meistgestellten Fragen über Apostille und Legalisation
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

Übersetzung beantragen
Beschaffung von Urkunden weltweit

Beschaffung von Urkunden weltweit

Es kommt häufig vor, dass persönliche Unterlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Manchmal werden aktuelle Kopien von diesen Unterlagen benötigt. In diesem Fall ist es notwendig, Dokumente wieder zu beschaffen. Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, Dokumente in mehr als 100 Ländern der Welt aus der Ferne zu beschaffen. Wir können auch die Legalisierung von Dokumenten und deren Kurierzustellung an jeden Ort der Welt durchführen.

Die Zweitausfertigung der Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Scheidungs- oder Todesurkunde kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft oder Erbschaft zu erhalten, Daten für die Beantragung einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen und andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.

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Warum Kunden uns wählen:

Garantie

Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen rechtlich einwandfrei sind und Ihre Dokumente im Zielland akzeptiert werden.

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Ihre Unterlagen werden in kürzester Zeit zugestellt

Kein Abonnement

Wir inkludieren in den Preis unsere Dienstleistungen, staatliche Gebühren und die Lieferkosten. Sie müssen sich keine Gedanken über zusätzliche Ausgaben machen. Erhalten Sie ein Apostill oder eine konsularische Legalisierung Ihrer Dokumente ohne Registrierung oder Abonnement.

Einfache und sichere Zahlungsmöglichkeiten

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung oder auch per PayPal bezahlen

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Wir garantieren einen sicheren und vertraulichen Umgang mit jeglicher Art von Daten

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Aktuelles

Apostille, Legalisation und Anerkennung in Spanien ausgestellter Diplome
Apostille, Legalisation und Anerkennung in Spanien ausgestellter Diplome

Abschlüsse, Zertifikate und andere Bildungsdokumente, die in Spanien ausgestellt werden, haben im Ausland keine rechtliche Wirkung. Daher kann in verschiedenen Fällen eine Apostille erforderlich sein, insbesondere bei der Einschreibung in Graduierten- oder Postgraduiertenstudiengänge.

Andrej Schmidt
17 April 2023
Änderungen des TR ZU 004/2011 treten in Kraft
Änderungen des TR ZU 004/2011 treten in Kraft

Am 16. April 2023 tritt die Entscheidung Nr. 29 der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) vom 14. März 2023 in Kraft, die eine aktualisierte Liste der Produkte beinhaltet, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung gemäß den Anforderungen der TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten" unterliegen. Die aktualisierte Liste tritt an die Stelle der Version vom 24. April 2013.

Marina Weger
17 April 2023
Benötigen Sie eine Apostille für russische Dokumente zur Verwendung in der Ukraine?
Benötigen man eine Apostille für russische Dokumente zur Verwendung in der Ukraine?

Am Ende des Jahres 2022 hat die Ukraine ein Gesetz über den Austritt aus dem Übereinkommen über die Rechtshilfe und die Rechtsbeziehungen verabschiedet, aber dann hat die Regierung beschlossen, dass auf dem Territorium ausländischer Staaten beglaubigte Dokumente ohne besondere Bescheinigung akzeptiert werden, wenn eine solche Praxis vor dem 24. Februar 2022 bestand.

Andrej Schmidt
14 April 2023
EAC Zertifizierung in Armenien
EAC Zertifizierung in Armenien

Armenien ist seit dem 2. Januar 2015 Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Das bedeutet, dass Armenien in Fragen der Konformitätsbewertung an die gemeinsamen technischen Vorschriften und Standards der EAWU gebunden ist. Zur EAWU gehören auch Russland, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan.

Marina Weger
13 April 2023

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