Die Verordnung Nr. 2024/2465 wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht, das die normativen Rechtsakte der Union veröffentlicht. Dieses Dokument enthält eine Liste der Regierungsbehörden, die für alle sanktionsbezogenen Fragen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zuständig sind. Die zuständigen Strukturen sind mit der Leitungs- und Beratungsbefugnis sowie der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen ausgestattet.
Die Liste der für Sanktionen zuständigen Stellen lautet wie folgt:
Belgien – Föderaler Öffentlicher Dienst für auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit;
Bulgarien – Außenministerium;
Tschechische Republik – Amt für Finanzanalyse;
Dänemark – Außenministerium;
Deutschland – Servicestelle Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank (für Finanzangelegenheiten) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (für Waren, Dienstleistungen und Investitionen);
Estland – Außenministerium;
Irland – Außenministerium;
Griechenland – Außenministerium;
Spanien – Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit;
Frankreich – Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten;
Kroatien – Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten;
Italien – Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit;
Zypern – Außenministerium;
Lettland – Financial Intelligence Unit;
Litauen – Außenministerium;
Luxemburg – Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung und Zusammenarbeit sowie Außenhandel;
Ungarn – Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Handel;
Malta – Sanktionsüberwachungsgremium;
Niederlande – Außenministerium;
Österreich – Innenministerium, Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Justizministerium;
Polen – Außenministerium;
Portugal – Außenministerium;
Rumänien – Außenministerium;
Slowenien – Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten;
Slowakei – Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten;
Finnland – Außenministerium;
Schweden – Außenministerium.