In Thailand fand im Rahmen der 62. Jahrestagung der Asian-African Legal Consultative Organization (AALCO) eine Konferenz zum Thema „Adressierung des internationalen Privatrechts durch das Prisma des Apostille-Übereinkommens“ statt. Das thailändische Außenministerium berichtet dies auf seiner offiziellen Website.
An der Veranstaltung nahmen der Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), Dr. Christophe Bernasconi, und die Leiterin der Legalisierungsabteilung des thailändischen Außenministeriums, Frau Chaowani Thangwongprasert, teil. Moderiert wurde die Diskussion von der Leiterin der Abteilung für internationale Zusammenarbeit des thailändischen Justizministeriums, Frau Ornyajai Phultanang.
Ziel der Veranstaltung war es, den Teilnehmern ein vertieftes Verständnis der Grundsätze der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und der Vorteile der Anwendung des Apostille-Übereinkommens zu vermitteln. Die Referenten sprachen über die Aktivitäten des HCCH und gaben Beispiele dafür, wie die Apostille den Menschen hilft. Darüber hinaus wurden auf der Veranstaltung die jüngsten Entwicklungen im HCCH und Thailands Vorbereitungen für den Beitritt zum Apostille-Übereinkommen erörtert. Die Konferenzteilnehmer tauschten Meinungen zu Fragen des internationalen Privatrechts und Erfahrungen bei der Lösung konkreter Probleme aus. Ihrer Meinung nach ermöglicht die Apostille die Lösung vieler Probleme in diesem Bereich effektiver.
Thailand wurde 2021 Teilnehmer der Haager Konferenz und bereitet sich nun auf den Beitritt zum Apostille-Übereinkommen vor. Ähnliche Absichten haben jüngst auch Vertreter Irans, Libanons, Malaysias und Vietnams geäußert.
Was ist eine Apostille?
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