Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Japan mit Übersetzung. Auf Wunsch kann der Handelsregisterauszug aus Japan mit der Apostille beglaubigt werden.
Japan (offiziell - Nihon-koku) ist ein Inselstaat in Asien. Die Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie, das Staatsoberhaupt ist der Tennō. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Yen verwendet. Die Amtssprache ist Japanisch.
Japan hat eine hoch entwickelte Wirtschaft, es gehört sowohl zu den G7-Ländern als auch zu den G-20-Ländern. Außerdem ist Japan ein angesehener Investitionsstandort.
Japan hat ein romanisch-germanisches Rechtssystem (seit 1900). Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das japanische Rechtssystem vom amerikanischen Recht stark beeinflusst.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch, vom Handelsgesetzbuch, vom Gesetz über Unternehmen von 2005 und anderen Rechtsakten reguliert.
Dieses Dokument ist auf Japanisch verfügbar und enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein oder nur gegen Aufpreis erhältlich.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Japan | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus Japan mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Dieses Dokument ist auf Japanisch verfügbar und enthält grundlegende Informationen zum Unternehmen zum Zeitpunkt der Anforderung.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Japan | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für einen Auszug aus Japan mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Aussenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Außerdem darf man aus dem Handelsregister folgende Dokumente beantragen:
- Certificate of Good Standing - dieses Dokument - eine Art Führungszeugnis - bescheinigt, dass das Unternehmen handlungsfähig und solvent ist. Es bestätigt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgeht und weder bankrott noch verschuldet ist. Es liegt auch keine Reorganisation, Fusion oder Liquidation vor
- Certificate of Incorporation - Nachweis über Registrierung
- Gründungsurkunde, Gründungsurkunde
- Jahresabrechnung
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name auf Japanisch oder Englisch
- Registriernummer
Die Suche ist im Register kostenpflichtig.
Rechtsformen der Unternehmen in Japan
Kabushiki Kaisha – Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung
Yugen Kaisha – Korporation mit beschränkter Haftung
Gomei Kaisha –Personengesellschaft
Goshi Kaisha – Personengesellschaft mit beschränkter Haftung
Kumiai - Gemeinsames Unternehmen
Außerdem dürfen in Japan ausländische Zweigniederlassungen arbeiten.
Das Justizministerium ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Die Handelskammer führt eigenes Handelsregister.
Darüber hinaus führen die japanische Handelskammer und die Nationale Steuerbehörde eigene Unternehmensregister, in denen ab 2015 „Unternehmensnummern“ vergeben werden.
Apostille aus Japan
Wenn Sie japanische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Japan ist seit 1996 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Japan für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Japan | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Japan | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Japan mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |