Achtung! Gemäß dem Anhang 1 zum TR ZU 032/2013 erhöht sich die Kategorie des Geräts um 1 (außer Kategorie 4), wenn die Auslegungstemperatur höher als die Übergangstemperatur beim Kriechen von Metall ist. Übergangstemperatur beträgt:
- 400 °C - für Kohlenstoff- und niedriglegiertes Mangan-Silicium-Stahl;
- 450 °C - für niedriglegiertes Chrom-Molybdän- und Chrom-Molybdän-Vanadium-Stahl;
- 525 °C - für legiertes martensitische Stahl mit hohem Chromgehalt und austenitisches Stahl;
- 575 °C - für Legierungen auf Basis von Nickel-Eisen und Nickel.
Gemäß Artikel 7 des Föderalen Gesetzes "Über industrielle Sicherheit" unterliegt die Ausrüstung einer Expertise zur Industriesicherheit, wenn für diese Ausrüstung keine entsprechenden Anforderungen zur Konformitätsbewertung in den technischen Regelwerken festgelegt wurden. Die Druckgeräte, die unter dieses Gesetz fallen, sind in Punkten 2 und 3 der Föderalen Normen und Regeln "Regeln zur Sicherheit bei Einsatz von Druckgeräten in der Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung", aufgelistet.