Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Uganda an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Uganda nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Uganda ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Uganda von der ugandischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Uganda zur Verwendung in Deutschland
Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Uganda sind bis auf weiteres nicht gegeben. Daher wurde die konsularische Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt.
Wenn die Urkunde von einer inländischen Behörde für ein Verwaltungsverfahren benötigt wird, kann die Botschaft jedoch auf Ersuchen dieser Behörde im Wege der Amtshilfe die Echtheit und inhaltliche Richtigkeit der Urkunde prüfen.
Auch die Botschaft selbst kann eine Urkundenüberprüfung im Zusammenhang mit einem bei ihr gestellten Antrag (z.B. Pass- oder Visumsantrag) verlangen.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Uganda
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft der Republik Uganda legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.