Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Südsudan an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Südsudan nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Südsudan ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Südsudan von der südsudanischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Südsudan zur Verwendung in Deutschland
Für die Urkunde, die in der Republik Südsudan ausgestellt wurden, muss das Dokument vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit in Juba beglaubigt und von der deutsche Botschaft in Juba überprüft werden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Südsudan
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Südsudan in Berlin legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.