Schmidt & Schmidt bietet Apostille und Legalisation für Ihre Urkunden aus Südafrika an.
Urkunden aus Südafrika werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Südafrika ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 am 3. August 1994 beigetreten. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde.
Zuständig für die Ausstellung von Apostillen ist Department of International Relations and Cooperation (DIRCO).
Es gibt einige Besonderheiten bei der Beglaubigung. Nur im Original werden folgende Urkunden beglaubigt: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate), Dokumente über Adoption, Urkunden aus dem Verkehrsministerium. Dokumente ohne Stempel oder Unterschrift werden nicht akzeptiert. Die beglaubigten Kopien von diesen Urkunden können ebenfalls nicht beglaubigt werden. Es kommt vor, dass die alten Urkunden nicht apostilliert werden. Es hängt damit zusammen, dass dem DIRCO keine Muster von Unterschriften und Stempel vorliegen. Die Dokumente sollten nicht älter als 1 Jahr sein. Laminierte Urkunden werden auch nicht beglaubigt.
Dokumente, die von Behörden oder anderen autorisierten Stellen der Republik Südafrika ausgestellt wurden und in englischer, afrikanischer oder anderer Amtssprache der Republik Südafrika veröffentlicht wurden, können apostilliert werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Südafrika umfasst die Bestätigung ihrer Echtheit. Nach diesem Verfahren wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen (oder ein Zertifikat ist beigefügt) - eine Apostille. Es kann auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt angebracht werden.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ trägt. Der Stempel kennzeichnet, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, sowie Datum und Identifikationsnummer der Apostille. Die Apostille wird unterzeichnet und abgestempelt.
Mit einer Apostille können in Südafrika folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Handelregisterauszüge
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrierungsstelle beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Für die Vorbeglaubigung können unterschiedliche Stellen verantwortlich sein:
- Die Urkunden, die vom Innenministerium ausgestellt wurden, müssen von einer berechtigten Person vorbeglaubigt werden.
- Handelsdokumente, Patente, Handelsmarke müssen vom Sekretär der Companies and Intellectual Property Commission unterschrieben werden. Ausgenommen sind die Urkunden, die von einem Notar oder einem Registrator des Obersten Gerichtshofs beglaubigt werden.
- Alle Handelsdokumente (Ursprungszeugnis, Handelsrechnung) müssen von der IHK beglaubigt werden.
- Schulzeugnisse müssen vom Direktor und der bevollmächtigten Vertreter der Bezirksregierung unterschrieben werden. Es wird ein Begleitschreiben ausgestellt. Das Zeugnis und das Begleitschreiben werden vom Bildungsministerium geprüft und für die anschließende Beglaubigung gebilligt.
- Das Abiturzeugnis muss von Council for Quality Assurance in General and Further Education and Training (UMALUSI) vorbeglaubigt werden. Dafür benötigt UMALUSI eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses (nicht älter als 3 Monate) und des Personalausweises des Antragstellers. Abiturzeugnisse, die vor 1992 ausgestellt wurden, müssen vom Department of Basic Education (DBE) vorbeglaubigt werden.
- Quality Council for Trade and Occupation (QCTO) beglaubigt Handelszertifikate und Ausbildungszeugnisse, die von QCTO, Arbeitsministerium oder Bildungsministerium ausgestellt werden.
- Dokumente, die von einem Arzt ausgestellt wurden, müssen beim Health Profession Council of South Africa (HPCSA) vorbeglaubigt werden. HPCSA bestätigt, dass der Arzt im Land zugelassen ist.
- Scheidungsurkunden müssen beim zuständigen Gericht vorbeglaubigt werden.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.