Schmidt & Schmidt bietet die Apostille und Legalisation von Ihren Urkunden aus Guyana an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Guyana nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Guyana ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 30. Juli 2018 beigetreten. Am 18. April 2019 trat das Übereinkommen in Kraft.
Da das Land der Konvention erst vor kurzem beigetreten ist, befindet sich der Staat derzeit in einer Übergangsphase von der konsularischen Legalisation zur Apostille. Daher können Regierungsbehörden manchmal eine konsularische Legalisation verlangen.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Guyana zur Verwendung in Deutschland
Öffentliche Urkunden aus Guyana werden bei der Deutschen Botschaft in Trinidad und Tobago legalisiert.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Guyana
Die Legalisation eines Dokuments beinhaltet die Überprüfung der Herkunft des betreffenden Dokuments. Die konsularische Legalisation ist die offizielle Bestätigung, dass die Unterschrift des Beamten, der ein Dokument unterzeichnet hat, oder das Siegel oder der Stempel auf dem Dokument legitim ist.
Die Botschaft legalisiert Standarddokumente wie:
- Zertifikate (Geburt, Tod, Heirat, Scheidungsurteil, Registrierung, polizeiliche Personenbescheinigung, Nichtbehinderung der Ehe, Universitätsdiplome / -abschlüsse usw.)
- Pass der Republik Guyana
- Handelsdokumente (Exportzertifikate, Herstellungszertifikate, Konformitätsbescheinigungen)
- Beglaubigte englische Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente sind erforderlich.
- Dokumente ohne die Unterschriften und Siegel des Notars oder der zuständigen autorisierten Agentur / Institution werden nicht verarbeitet.
Guyana unterhält keine diplomatischen Vertretungen in Deutschland. Für die Legalisation ist die Botschaft Guyana in Brüssel zuständig.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.