Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Zentralafrikanischen Republik an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Zentralafrikanischen Republik nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Zentralafrikanische Republik ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Zentralafrikanischen Republik von der zentraafrikanischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Zentralafrikanischen Republik in Deutschland
Die Voraussetzungen zur konsularischen Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Kamerun sind bis auf weiteres nicht gegeben. Daher wurde die konsularische Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt.
Die Botschaft kann jedoch in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll.
Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Zentralafrikanischen Republik
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Für die konsularische Legalisation öffentlicher Urkunden aus Deutschland ist die Botschaft Uganda in Paris akkreditiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.