Die Beförderung von Waren über die Grenzen Russlands ist mit einer zollrechtlichen Behandlung der Warensendung verbunden und beinhaltet diverse Risiken. Eines dieser Risikofaktoren ist die falsche Ermittlung der Zolltarifnummern (EZT/ HS Code) von Waren und somit die falsche Zollanmeldung an der russischen Grenze.
Eine fehlerhafte Feststellung der Zolltarifnummer kann den Exporteur teuer zu stehen kommen. Als Konsequenz droht eine erneute Warenzertifizierung, die mit unvorhersehbaren Kosten- und Zeitaufwand verbunden sein kann. Darüber hinaus können Waren im russischen Zolllager zeitweise beschlagnahmt und angehalten werden, was mit zusätzlichen Kosten aufgrund von Lagerung, Lieferung und Schadensersatzansprüchen wegen Lieferungsverzug verbunden ist. Die Kosten für die Behebung solcher Fehler können in einigen Fällen den Wert der gelieferten Waren um ein Vielfaches übersteigen.
Dabei muss beachtet werden, dass die Zolltarifnummern in dem TARIC-Warenverzeichnis oft nicht in vollem Umfang mit dem Warenverzeichnis der Eurasischen Wirtschaftsunion übereinstimmen. Solche Unstimmigkeiten führen in der Regel zu Fehlern bei der Zollanmeldung.
Jedenfalls besteht bzgl. zuverlässiger Informationen über Zolltarifnummern von Waren bei der Abwicklung von Exportgeschäften in Russland und anderen Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland höchste Priorität .
Die Vorschriften für die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft wurden gemäß dem Erlass des Russischen Föderalen Zolldienstes vom 18.04.2012 № 760 festgelegt.
Die verbindlichen Zolltarifauskünfte in Russland bieten den Wirtschaftsbeteiligten eine Garantie für die korrekte zolltariflichen Klassifizierung der Waren, für die Ein- oder Ausfuhr. Deswegen empfehlen wir immer den Importeuren, eine verbindliche Zolltarifauskunft einzuholen.
In Übereinstimmung mit diesem Erlass kann die verbindliche Zolltarifauskunft von Zollbehörden nur den in Russland oder in der Eurasischen Wirtschaftsunion zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland ansässigen Unternehmen erteilt werden. Das schließt die Möglichkeit der Beantragung der verbindlichen Zolltarifauskunft für kleinere und mittlere deutsche Unternehmen, die nicht über eigene Repräsentanz in Russland verfügen, zunächst aus.
Schmidt & Schmidt unterstützt Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Beantragung der verbindlichen Zolltarifauskunft in Russland.
Leistungsfrist
Bei der Ausfuhr von Waren nach Russland ist es sinnvoll, im Vorfeld eine verbindliche Zolltarifauskunft zu beantragen, da dieses Verfahren bis zu 90 Tagen ab dem Datum der Antragstellung bei den russischen Zollbehörden dauern kann.
Die richtige Antragstellung und die rechtzeitige Einreichung von notwendigen Unterlagen kann das Verfahren wesentlich beschleunigen.
Der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft muss enthalten:
- Unternehmensbezeichnung
- Name und Vorname des Geschäftsführers
- Postanschrift
- Telefon, Fax, E-Mail
- Bezeichnung der Produkte
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Bedienungsanleitung
- Könnte benötigt werden: Fotos, Zeichnungen und Proben des Produktes
Gründe für die Verweigerung einer verbindlichen Zolltarifauskunft:
Die russische Zollbehörde kann die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft verweigern, wenn widersprüchliche oder ungenaue Informationen über das Produkt bereitgestellt werden.
Zu einer Verweigerung kann es dann kommen, wenn die notwendigen Unterlagen nicht im eingeräumten Zeitraum der Zollbehörde zur Verfügung gestellt werden.
Bei einer Verweigerung der Auskunftserteilung kann erneut Antrag gestellt werden, sofern die Ursachen, die zur Verweigerung geführt haben, behoben wurden.
Nach der Überprüfung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft wird von den Zollbehörden eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Bescheinigung verfügt über eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren (ab dem Zeitpunkt der Ausstellung).
Preis für die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft: 300 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer 19%.