Lizenzierung von Funkanlagen und Hochfrequenztechnik (HF-Technik) ist ein obligatorisches Konformitätsbewertungsverfahren der staatlichen Überwachung von Geräten und Anlagen und damit ist das Gegenstück zur RED/R&TTE und FCC Regulierung in der Europäischen Union und in den USA.
Die Funkzulassung ist notwendig, damit die Rechte der Bürger, ihr Leben und ihre Gesundheit geschützt werden könnten. Darüber hinaus muss die Verteidigung des Landes gestärkt und die Umweltanforderungen eingehalten werden.
Als Ergebnis der Konformitätsbewertung wird eine Bescheinigung (m.a.W. Lizenz oder Funkzulassung) erstellt, die bestätigt, dass die Funkanlagen und die Hochfrequenztechnik der technischen Regulierung in Russland entsprechen. Der Sinn und Zweck der Konformitätsbewertung ist der Export der genannten Produkte nach Russland. Eine hierfür ausgestellte Lizenz gilt 1 Jahr.
Rechtslage
Die Grundlage für die Konformitätsbewertung von Funkanlagen und Hochfrequenztechnik bildet die Gesetzgebung der Russischen Föderation, insbesondere:
- Beschluss des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) Nr. 30 "Maßnahmen der nichttarifären Regulierung" vom 21. April 2015
- Auftrag des Ministeriums für Kommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation Nr. 118 vom 23.03.2016
- Beschluss Nr. 07-20-03-001 "Über die Zuordnung von Funkfrequenzbändern zu Geräten mit geringer Reichweite" vom 7. Mai 2007
- Beschluss Nr. 07-20-03-001 "Über die Verwendung von Funkfrequenzbändern durch Hochfrequenzgeräte" vom 2. Oktober 2012
Falls Funkanlagen bzw. Hochfrequenztechnik im Abschnitt 2.16 der Anhang Nr. 2 des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 30 vom 21. April 2015 oder im Register vom EWK enthalten sind, muss man keine Lizenz beantragen, ggfs. unterliegen sie nur der Konformitätsbewertung in der Form der EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklarierung nach technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und, falls bei der Datenübertragung die Verschlüsselung angewendet wird, zusätzlich der FSB-Notifizierung des Föderalen Dienstes für Sicherheit der Russischen Föderation.
Die folgenden Produkte bedürfen beispielsweise keiner Lizenzierung oder Funkzulassung:
- Mikrowellenherde
- drahtgebundene und schnurlose Telefone nach DECT-Standards und anderen Funktechnologien
- alle Handys der Standards GSM, WCDMA, HSDPA, CDMA
- Kommunikationseinrichtungen, die als ein Verwaltungs- und Überwachungssystem funktionieren
- drahtgebundene und schnurlose Modems nach GSM-, GPRS-, EDGE-, WCDMA- und HSDPA-Standards
- Bluetooth und Wi-Fi 802.15 und 802.11a/b/g/n Netzwerkmodule
- Telematikserviceserver, die Internetdienste unterstützen und die Protokolle HTTP, HTTPS, POP, SMTP, DNS und FTP verwenden
Anwendungsbereich
Beispiele: Datensender, Radiosender, Router usw.
Beispiele dafür bilden Induktionsgeräte, Topograph, usw.
Gemäß dem Anhang Nr. 2 des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 30 vom 21. April 2015 unterliegen folgende Geräte und Anlagen der obligatorischen Lizenzierung:
- Hochfrequenzgeräte, Anlagen und Apparaturen für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Zwecke, die Hochfrequenzgeneratoren beinhalten
- Elektronische Geräte für verschiedene Anwendungen zum Übertragen oder Empfangen von Sprache, Bildern, Daten und (oder) anderen Arten von Informationen
- Software- und Hardwaresysteme für die technische Funküberwachung, Empfangseinrichtungen zur Erkennung von elektronischen Mitteln, die eine Quelle elektromagnetischer Strahlung bilden
Lizenzierungsverfahren
Falls die Produkte von Lieferanten vorher noch nie nach Russland eingeführt wurden, sind sie im Register des Bundesdienstes für die Überwachung von Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation (kurz: Roskomnadzor) bzw. im Register von EWK nicht aufgelistet:
- Schritt: Antragstellung bei Roskomnadzor für die vorübergehende Einfuhr von Mustergeräten für die Prüfung
- Schritt: Das Radiofrequenzzentrum prüft Ihre Produkte und erstellt eine Bestätigung, falls die festgelegten Anforderungen erfüllt werden. Dabei trifft das Radiofrequenzzentrum die Entscheidung, ob ein Produkt in das Register vom Roskomnadzor oder in das Register von EWK eingetragen werden muss
- Schritt: Eintrag in das jeweilige Register und Erhalt eines Auszugs aus dem Register vom Roskomnadzor bzw. aus dem Register von EWK
- Schritt: Antragstellung auf Lizenzerteilung beim Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation (Minpromtorg)
- Schritt: Ausstellung der Lizenz
Falls die Produkte von Lieferanten in der Vergangangenheit bereits nach Russland eingeführt wurden, sollten sie im Register des Roskomnadzor gelistet sein:
- Schritt: Erhalt eines Auszugs aus dem Register des Roskomnadzor
- Schritt: Antragstellung auf die Lizenzerteilung beim Minpromtorg
- Schritt: Ausstellung der Lizenz
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung der Lizenz sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Der Lizenzantrag
- Eine Kopie des Vertrages (mit Anlagen, Ergänzungen dazu)
- Eine Kopie des Steuerbescheides
- Ein Auszug aus dem Register vom Roskomnadzor
- Technische Beschreibung der Produkteigenschaften
- Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Andere Dokumente abhängig von der Kategorie des Produkts und den Anforderungen des Ministeriums für Industrie und Handel.
Dauer und Kosten für die Lizenzierung
Die Dauer und die Kosten für die Beantragung einer Lizenz hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. : die Art der Waren, Notwendigkeit von Laboruntersuchungen, Komplexität der allgemeinen Untersuchungen, usw.
Die genauen Bedingungen der Zertifizierung bzw. Deklarierung werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung der Lizenz kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung einer Lizenzierung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Lizenzierungsverfahrens eine Kopie ihrer Lizenz per E-Mail.