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EAC Zertifizierung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen

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Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de

Zertifizierung für Exporte nach Russland, Kasachstan und EAWU

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EAC Zertifizierung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen

Bei der Entwicklung eines neuen Produkts und dessen Markteinführung ist es notwendig, die Anforderungen in verschiedenen Regionen der Welt zu bewerten und entsprechende Prüfungen durchzuführen. Gemäß der Nomenklatur der konformitätspflichtigen Waren in den EAWU-Ländern unterliegen die meisten Arten von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen der EAC Zertifizierungspflicht nach den technischen Regelwerken der Zollunion.

Rechtslage

Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen gehören zu Niederspannungsgeräten und werden nach Konformitätsbewertung (EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung) gemäß den Anforderungen der folgenden technischen Regelwerke in Verkehr gebracht:

  • TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen"
  • TR ZU 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit"
  • TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen"
  • TR EAWU 037/2016 "Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten"
  • TR EAWU 048/2019 "Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte"

Anwendungsbereich

Gemäß den Anforderungen der aktuellen Gesetzgebung ist eine obligatorische EAC Zertifizierung von Leuchten erforderlich, die mit Lampen der folgenden Typen ausgestattet sind:

  • Glühlampen
  • Leuchtstofflampen, auch mit eingebauten Vorschaltgeräten
  • LED Lampen

Die EAC Zertifizierung gilt für folgende Leuchten (unabhängig vom verwendeten Lampentyp):

  • tragbare Leuchtmittel
  • stationäre Leuchtmittel
  • Geräte zur Beleuchtung von Aquarien, Schwimmbädern
  • Lichtequipment für die professionelle Fotografie

Zusatzausrüstungen müssen ebenfalls zertifiziert sein:

  • Netzteile
  • Trafos
  • Dimmer

Obligatorische EAC Zertifizierung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen

Leuchten und Leuchtmittel gehören der Gruppe der Niederspannungsanlagen und unterliegen der obligatorischen EAC Zertifizierung. Dies sind Produkte, die an das Netz angeschlossen sind und mit elektrischer Spannung betrieben werden:

  • Gleichstrom - von 50 bis 1.000 V
  • Wechselstrom - von 75 bis 1.500 V

Die EAC-Zertifizierung erfolgt nach einem der folgenden Schemas:

Schema Beschreibung
1C

ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.

Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden.

3C ist für eine Charge Lieferung oder einmalige Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.
4C ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.

Obligatorische EAC Deklarierung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen

Eine solche Konformitätsbestätigung erfolgt im Rahmen der Anforderungen des Technischen Regelwerkes TR ZU 016/2011 „Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten“. Dieser Kategorie kann nur eine Gruppe zugeordnet werden: Gaslampen für den Hausgebrauch.

Für elektrische Lampen für den industriellen Einsatz ist ebenfalls die Registrierung einer EAC Deklaration erforderlich. In diesem Fall erfolgt die EAC Deklaration nach den Normen TR ZU 004/2011 „Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten“ und 020/2011 „Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte“.

Die EAC-Deklaration erfolgt nach einem der folgenden Schemas:

Schema Beschreibung
1D ist für eine Serienproduktion vorgesehen.
2D ist für eine Chargenlieferung vorgesehen.
3D ist auch für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
4D ist für eine Chargenlieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
6D kann bei einer Serienproduktion verwendet werden, wenn der Produzent über ein in der EAWU zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügt.

Prüfungen von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen

Prüfungen von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen werden nach folgenden Indikatoren durchgeführt:

  • elektrischer Brandschutz von Leuchtmitteln
  • photobiologische Sicherheit (IEC 62471)
  • Betriebs- und Ressourceneigenschaften von ungerichteten Lichtquellen (Lichtfluss, korrelierte Farbtemperatur, Farbwiedergabeindex, Farbkoordinaten, optisches Lichtflimmern)
  • elektromagnetische Verträglichkeit (Beurteilung der Störaussendung, Bewertung der Störfestigkeit, Bewertung elektromagnetischer Felder nach IEC 62493)
  • Gehalt an gefährlichen Chemikalien in den Komponenten von Leuchtmitteln

Angewandte Normen bei der Konformitätsbestätigung

Die allgemeinen Normen für jede Gruppe von Leuchten, Leuchtmitteln und LED Modulen sind:

  • GOST R 51318.15-99 Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Funkstörungen durch elektrische Beleuchtung und ähnliche Geräte. Grenzen und Prüfmethoden
  • GOST-R 51514-99 Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Störfestigkeit von Geräten für allgemeine Beleuchtungszwecke. Anforderung und Prüfmethoden
  • GOST R 51317.3.2-2006 (IEC 61000-3-2: 2005) Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Oberschwingungsstromemissionen (Geräteeingangsstrom ⩽ 16 A pro Phase). Grenzen und Prüfmethoden
  • GOST R 51317.3.3-2008 (IEC 61000-3-3: 2005) Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Begrenzung von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen und Flicker in öffentlichen Niederspannungsnetzen. Geräte mit Nennstrom ⩽ 16 A (pro Phase) und nicht bedingt zuschaltbar. Grenzen und Prüfmethoden

Bei der EAC-Zertifizierung werden Prüfungen nach folgenden Normen durchgeführt:

Leuchten, Leuchtmittel und LED Modulen Gesamtrussische Erzeugnisschlüsselnummern (Код ОКП) Prüfnormen
Tragbare Allzweck Leuchten, Leuchten für Kinder, für den Einsatz im Garten, mit eingebauten Trafos oder Konvertern für Glühlampen, feststehende Allzweckleuchten (außer Straßenbeleuchtung), für den Einsatz in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, für Bühnenbeleuchtung, Fernseh-, Film- und Fotostudios, für nicht professionelles Fotografieren und Filmen 34 6100, 34 6150, 34 6160 GOST R IEC 60598-2-13-2010 Leuchten. Teil 2-13. Besondere Anforderungen. Bodeneinbauleuchten

GOST R IEC 60598-2-23-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 23. Kleinspannungs-Beleuchtungssysteme für Glühlampen

GOST R IEC 598-2-25-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 25. Leuchten für den Einsatz in klinischen Bereichen von Krankenhäusern und Pflegegebäuden

Leuchten, Lichtketten 34 6129 GOST R IEC 598-2-20-97 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 20. Beleuchtungsketten
Haushaltsbeleuchtung für Glüh- und Leuchtstofflampen 34 6150 GOST R IEC 598-2-6-98 Teil 2. Besondere Anforderungen.
Abschnitt 6. Leuchten mit eingebauten Transformatoren für Glühlampen

GOST R IEC 60598-2-23-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 23.
Kleinspannungs-Beleuchtungssysteme für Glühlampen

Allzweck Scheinwerfer 34 6130 GOST R IEC 60598-2-5-99 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 5. Flutlichter
Elektronische Abwärtswandler für Glühlampen 34 6170 GOST R IEC 1046- 98 Hilfsmittel für Lampen. Gleichstrom oder Wechselstrom gelieferten elektronischen Abwärtswandler für Glühlampen. Allgemeine und Sicherheitsanforderungen
Vorschaltgeräte für Entladungslampen 34 6170 GOST R IEC 60922-98 Hilfsmittel für Lampen. Vorschaltgeräte für Entladungslampen (ausgenommen röhrenförmige Leuchtstofflampen).
Allgemeine und Sicherheitsanforderungen

GOST R IEC 924-98 Gleichstrom gelieferten elektronischen Vorschaltgeräten für röhrenförmige Leuchtstofflampen. Allgemeine und Sicherheitsanforderungen

GOST R IEC 928-98 Hilfsmittel für Lampen. Wechselstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte für Röhren
Leuchtstofflampen. Allgemeine und Sicherheitsanforderungen

GOST R IEC 920-97 Vorschaltgeräte für röhrenförmige Leuchtstofflampen. Allgemeine und Sicherheitsanforderungen

Kapitel. 4 GOST R 51318.14.1-2006 Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte. Funkstörung. Grenzen und Messmethoden (CISPR 14-1-2005)

Kapitel. 5, 7 GOST R 51318.14.2-2006 Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte. Immunität gegen elektromagnetische Störungen. Anforderungen und Prüfmethoden (CISPR 14-2:2001)

GOST R 51514-99 Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Störfestigkeit der Geräte für allgemeine Beleuchtungszwecke. Anforderung und Prüfmethoden

Kapitel. 6, 7 GOST R 51317.3.2-2006 (IEC 61000-3-2:2005) Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Oberschwingungsstromemissionen (Geräteeingangsstrom 16 A pro Phase). Grenzen und Prüfmethoden

GOST R 51317.3.3-2008 (IEC 61000-3-3: 2005) Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Begrenzung von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen und Flicker in öffentlichen Niederspannungsnetzen. Geräte mit Nennstrom ≤ 16 A (pro Phase) und nicht bedingt zuschaltbar. Grenzen und Prüfmethoden

Starter für röhrenförmige Leuchtstofflampen 34 6920 GOST R IEC 60155-99 Glühstarter für Leuchtstofflampen

Bei der EAC Deklaration von Leuchten, Leuchtmitteln und LED Modulen (außer Lichtketten) werden auch die folgenden Standards angewendet:

  • GOST-R IEC 60598-1-2003 Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
  • GOST-R IEC 598-2-197 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 19. Lüftungsleuchten. Sicherheitsanforderungen
  • GOST R IEC 60598-2-299 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 2. Einbauleuchten
  • GOST-R IEC 60598-2-4-99 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 4. Tragbare Allzweckleuchten
  • GOST R IEC 598-2-6-98 Leuchten Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 6. Leuchten mit eingebauten Transformatoren für Glühlampen
  • GOST R IEC 598-2-7-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 7. Tragbare Leuchten für den Gartenbereich
  • GOST R IEC 598-2-8-97 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 8. Handlampen
  • GOST R IEC 598-2-9-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. § 9. Foto- und Filmleuchten (nicht gewerblich)
  • GOST R IEC 598-2-10-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 10. Tragbare, kindgerechte Leuchten
  • GOST R IEC 598-2-17-97 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. § 17. Leuchten für die Innen- und Außenbeleuchtung von Bühnen, Fernseh-, Film- und Fotostudios
  • GOST R IEC 60598-2-18-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 18. Leuchten für Schwimmbäder und ähnliche Anwendungen
  • GOST R IEC 598-2-19-97 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 19. Lüftungsleuchten. Sicherheitsanforderungen
  • GOST R IEC 60598-2-24-99 Besondere Anforderungen. Leuchten mit begrenzten Oberflächentemperaturen

EAC Zertifizierung von Möbeln mit Einbauleuchten

Das Konformitätsbewertungsverfahren muss in bestimmten Fällen nicht nur für Leuchten durchgeführt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich in einem Möbelstück Elektrik befindet (z.B. integrierte Beleuchtung). Um eine Konformitätsbestätigung für Möbel mit Einbauleuchten zu erhalten, muss das Konformitätsbewertungsverfahren sowohl für Leuchten als auch für Möbel durchgeführt werden. Daher werden bei der Konformitätsbestätigung die folgenden technischen Regelwerke angewendet:

  • TR ZU 025/2012 "Über die Sicherheit von Möbel"
  • TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen"
  • TR ZU 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit"
  • TR EAWU 037/2016 "Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten"
  • TR EAWU 048/2019 "Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte"

Wie oben erwähnt, fallen Leuchten in den meisten Fällen unter die EAC Zertifizierung. Möbel unterliegt der EAC Zertifizierung oder der EAC Deklarierung. Die EAC Zertifizierung wird von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt. Die EAC Deklaration wird vom Hersteller der Möbel ausgestellt. Alle Nachweise werden vom Antragsteller bereitgestellt.

EAC Zertifizierung für Leuchten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

EX Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion

Die Konformitätsbewertung der Produkte mit einem solchen Anwendungsbereich wird zusätzlich zu den vorstehenden technischen Regelwerken gemäß dem Technischen Regelwerk TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen" erfolgen. Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen müssen über ein explosionsgeschütztes Gehäuse oder Gerät und ATEX-Kennzeichnung verfügen.

Schemas der EX Zertifizierung

Schema Beschreibung
1C EX Zertifizierung ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt.
3C EX Zertifizierung ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt.
4C EX Zertifizierung ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt.

Bei der EAC Zertifizierung für Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen werden die folgenden Standards angewendet:

  • GOST 30852.0-2002 Explosionsgeschützte elektrische Ausrüstung. Teil 0. Allgemeine Anforderungen
  • GOST 30852.1-2002 Explosionsgeschützte elektrische Ausrüstung. Teil 1. Explosionsschutz Typ „Druckfeste Kapselung“
  • GOST R 54814-2011 LEDs und LED-Module für die Allgemeinbeleuchtung. Begriffe und Definitionen.

Die EX Zertifizierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion ist dem Europäischen System der ATEX Zertifizierung nach RL 2014/34/EU oder RL 94/9/EG in vielerlei Hinsicht ähnlich. Trotzdem gibt es wesentliche Unterschiede. Sollten Sie bereits ein ATEX Zertifikat für die EAC Zertifizierung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen besitzen, kann das die EX Zertifizierung für den russischen Markt vereinfachen, aber nicht ersetzen.

Für den Export von explosionsgeschützter Ausrüstung nach Russland und in die Eurasischen Wirtschaftsunion ist das EX Zertifikat erforderlich und kann nicht durch das ATEX Zertifikat ersetzt werden.

Zolltarifnummern für Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen

Im Rahmen der EAWU erfolgt die Klassifizierung von Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen nach den Zolltarifnummern der Gruppe 9405:

  • 940510 - Kronleuchter und andere elektrische Beleuchtungsgeräte, hängend oder an der Wand befestigt, ausgenommen Beleuchtungsgeräte zur Beleuchtung von öffentlichen Plätzen oder Straßen
  • 940520 - elektrische Tisch-, Steh- oder Nachttischlampen
  • 940530 - Beleuchtungssets, die z.B. zum Schmücken von Weihnachtsbäumen verwendet werden
  • 940540 - andere elektrische Lampen und Beleuchtungsgeräte
  • 940550 - nicht elektrische Lampen und Beleuchtungsgeräte
  • 940560 - Leuchtschilder mit Namen oder Titel oder Adresse

EAC Kennzeichnung

Zertifizierung von Leuchten und Lichtgeräten

Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen der oben aufgeführten Technischen Regelwerken bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und Beschlagnahme geahndet werden.

Anforderungen an das EAC-Konformitätszeichen:

  • Gute Lesbarkeit mit bloßem Auge
  • Maße von mindestens 5 mm
  • Monochrome Farbgebung oder deutlicher Farbkontrast zur Oberfläche
  • Gute Lesbarkeit über die ganze Lebensdauer des Produkts hinweg

Notwendige Unterlagen für die Zertifizierung:

Technischen Unterlagen für EAC Zertifizierung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen
  • Ausführliche Produktbeschreibung
  • Technische Zeichnungen oder Bilder
  • Bedienungsanleitung
  • Technischer Pass
  • Prüfprotokolle
  • Datenblatt
  • Kopie des Zertifkates des Qualitätsmanagementsystems
  • Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion
  • Liefervertrag und Versandpapiere

Bevollmächtigter Vertreter

Bevollmächtigter VertreterEin Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von Leuchtmitteln auf die Einhaltung der Anforderungen TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011 zu beantragen.

Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann das Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte sowie deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.

Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen

Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und Ausrüstung und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.

Detaillierte Informationen über die Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen finden Sie hier.

Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen

Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.

Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Detaillierte Informationen über die Kosten der EAC-Konformitätsbewertung: EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung finden Sie hier

Zustellung von Unterlagen

Bei der Beantragung einer EAC Zertifizierung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihrer Unterlagen per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Aktuelles

Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
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Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an
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Die ukrainischen Behörden erhöhen die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten durch eine Apostille um das Zwölffache. Das berichtet das Nachrichtenportal „Liga“ unter Berufung auf den ukrainischen Parlamentsabgeordneten Ihor Fris.

Polina Kalacheva
28 April 2025

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