Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Madagaskar an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Madagaskar nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Madagaskar ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Madagaskar von der einheimischem Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Madagaskar zur Verwendung in Deutschland
Die konsularische Legalisation madagassischer Urkunden ist nicht mehr möglich. Falls eine Behörde in Deutschland es im Einzelfall für notwendig hält, gibt es aber die Möglichkeit einer Überprüfung der Urkunden.
Die Inlandsbehörde kann in diesen Fällen ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten. Dazu muss sie die ausländische Urkunde im Original beifügen, konkrete Fragen stellen oder um eine allgemeine Überprüfung ersuchen und sich im Verhältnis zur Botschaft zur Übernahme der dabei entstehenden Auslagen bereit erklären, die sie an den Urkundeninhaber weitergeben wird. Da die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal durchführen kann, stützt sie sich auf die Erkundigungen von Vertrauenspersonen.
Es besteht die Möglichkeit einer Überprüfung der formalen und inhaltlichen Richtigkeit, falls eine Behörde in Deutschland die Anerkennung der vorgelegten Urkunde davon abhängig macht.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Madagaskar
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Madagaskar (Berlin) legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.