Schmidt & Schmidt bietet die Konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Libyen an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Libyen nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Libyen ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Libyen von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Libyen zur Verwendung in Deutschland
Libysche öffentliche Urkunden können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll.
- Urkunden der Standesämter (Geburts- und Sterbeurkunden des central civil registry):
Überbeglaubigung durch die Konsularabteilung des libyschen Außenministeriums - Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse, Heiratsurkunden
1. Vorbeglaubigung durch das zuständige Gericht
2. Vorbeglaubigung durch das libysche Justizministerium
3. Überbeglaubigung durch die Konsularabteilung des libyschen Außenministeriums
Erst danach darf die Urkunde der Deutschen Botschaft zwecks Legalisation vorgelegt werden. Die libyschen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden (Kopien können nicht legalisiert werden).
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Libyen
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Libyen (Berlin) legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.