Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Côte d’Ivoire an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Côte d’Ivoire nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Côte d’Ivoire ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Côte d’Ivoire von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Côte d’Ivoire zur Verwendung in Deutschland
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur konsularischen Legalisation von öffentlichen Urkunden aus der Côte d’Ivoire nicht gegeben sind. Daher wurde die konsularische Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes im Mai 2000 eingestellt. Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer wurden entsprechend unterrichtet.
Die Botschaft kann jedoch in Amtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte die Urkunden prüfen und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung nicht veranlasst werden.
Es besteht die Möglichkeit einer Überprüfung der formalen und inhaltlichen Richtigkeit, falls eine Behörde in Deutschland die Anerkennung der vorgelegten Urkunde davon abhängig macht.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Côte d’Ivoire
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Côte d’Ivoire (Berlin) legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.