Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Angola an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Angola nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Angola ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Angola von angolanischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von angolanischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Die konsularische Legalisation wird durch die Konsularbeamten der Deutschen Botschaft in Luanda vorgenommen und bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist. Die konsularische Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden oder an die Urkunde angehefteten Vermerk vollzogen.
Für die konsularische Legalisation von Urkunden gelten im Übrigen folgende Anforderungen:
- Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden
- Vorbeglaubigung durch Außenministerium Angola
- Der Antrag auf konsularische Legalisation von Urkunden muss bei der deutschen Botschaft in Luanda eingereicht werden
Falls es den Antragstellern nicht möglich sein sollte, selbst bei der Botschaft vorzusprechen, kann das auch bevollmächtigte Person machen. In diesem Fall wird den obigen Unterlagen noch eine Kopie des Reisepasses beigefügt.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Angola
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Angola (Berlin) legalisiert.
Vorerst müssen alle Dokumente von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt und von einer öffentlichen Behörde beglaubigt werden. Erst danach wird das Dokument von der Botschaft Angola legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.