Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Malawi an.
Malawi ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1967 beigetreten. Dokumente aus Malawi können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind in Malawi die folgenden Personen:
- Der Generalstaatsanwalt und der Generalsolicitor
- Der ständige Sekretär beim Regierungsministerium
- Der Registerführer des Hohen Gerichts
- Der Hauptregisterführer
- Öffentliche Notare
- Ständige Richter
Dokumente, die von den Behörden und anderen autorisierten lokalen Strukturen ausgestellt oder von malawischen Notaren beglaubigt und in englischer Sprache veröffentlicht wurden, können apostilliert werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Malawi umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel auf das Dokument gestempelt - eine Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Malawi folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.