Schmidt & Schmidt bietet Legalisation und Apostille für Ihre Urkunden und Handelsregisterauszüge von den Britischen Jungferninseln (BVI) an.
Die Britischen Jungferninseln, oder British Virgin Islands, sind dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1965 beigetreten. Dokumente von den Britischen Jungferninseln können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Auf den Britischen Jungferninseln sind mehrere Personen für die Apostille zuständig:
- Gouverneur
- Stellvertretende Gouverneur
- Registrator des Obersten Gerichts
- Vertreter des Handelsregister
- Direktor des Finanzamtes
Im Gegensatz zu einigen anderen überseeischen Gebieten Großbritanniens apostilliert jede Behörde Dokumente in ihrem Namen.
In der Praxis erfolgt die Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille in der Regel im Büro des stellvertretenden Gouverneurs oder im Obersten Gerichtshof.
Die Dokumente, die von Behörden und besonders befugten Personen der Britischen Jungferninseln ausgestellt und in englischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten auf den Britischen Jungferninseln umfasst die Überprüfung der Echtheit des Dokuments durch einen befugten Beamten (oder zuvor durch einen Notar). Nach dieser Prozedur wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen - einer Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente aus BVI beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Es ist zu beachten, dass Handelsregisterauszüge einer vorherigen notariellen Beglaubigung bedürfen.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Bei uns können Sie die Handelsregisterauszüge von den Britischen Jungferninseln mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.