Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge und Apostille aus Norwegen an.
Die Handelsregisterauszüge werden von der staatlichen Registrierungsagentur ausgehändigt.
Die Registrierungsagentur in Norwegen führt mehrere Register:
- Handelsregister Norwegens
- Register der Konkurse
- Register für Bilanzen
- Register der disqualifizierten Personen
Das Handelsregister entstand 1980 und wurde ursprünglich von den Bezirksgerichten geführt. 1988 wurde ein Registrierungszentrum gebildet, das seit 2001 dem Ministerium für Handel und Industrie unterstellt ist. Heute wird das Register als elektronische Datenbank geführt.
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Norwegen zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsfeld
- Steuer-ID
- Geschäftsadresse
- Status
- Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Norwegen | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
Preis für einen Auszug aus Norwegen mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |
Viele Unternehmen in Norwegen, sind gesetzlich dazu verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser erlaubt es, sich ein umfassendes Bild von der Wirtschaftslage eines Unternehmens zu machen.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Norwegen | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
Preis für einen Auszug aus Norwegen mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |
Suchkriterien im Register:
- Vollständiger Name
- Unvollständiger Name und Adresse
- Registriernummer
Die Daten werden im PDF-Format im Original und mit der deutschen Übersetzung bereitgestellt. Alternativ können die Handelsregisterauszüge per Post im Form durch mit Apostille beglaubigten Dokumenten zugestellt werden.
Alle Informationen werden in strikter Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen von Norwegen und der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt.
Die Bearbeitung einer Anfrage wird innerhalb eines Arbeitstages durchgeführt. Das Porto für die durch die Apostille beglaubigten Dokumente wird gesondert berechnet.
Rechtsformen in Norwegen:
Allmennaksjeselskap (ASA) – Aktiengesellschaft
Aksjeselskap (AS) – Geschlossene Aktiengesellschaft
Selskap med begrenset ansvar (BA) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kommanditselskab (KS) – Kommanditgesellschaft
Enkeltpersonforetak – Eingetragener Kaufmann
Ansvarlig selskap (ANS) – Private Partnerschaft
Selskap med delt ansvar (DA) – Offene Handelsgesellschaft
Apostille aus Norwegen
Wenn Sie norwegische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Norwegen ist seit 1983 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Norwegen für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Für die Apostille ist diejenige Bezirksregierung, die die Urkunde erstellte, zuständig.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszugs (falls vorhanden)