Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Norwegen an.
Öffentliche norwegische Urkunden werden von Behörden in Deutschland häufig nur anerkannt, wenn ihre Echtheit gesondert bestätigt wurde. Da Norwegen dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1983 beigetreten ist, erfolgt die Beglaubigung im Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Norwegen durch die Apostille.
Für die Apostille ist in Norwegen die ausstellende Bezirksregierung (Fylke) unter der Leitung der Fülkesman-Gouverneure (Fylkesmannen) zuständig. Vor Einreichung bei der Verwaltung sollten Dokumente notariell beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Norwegen umfasst die Überprüfung der Echtheit der Unterschrift, mit der das Dokument beglaubigt wurde, von einem zuständigen Beamten. Nach diesem Verfahrens wird ein besonderer Stempel - eine Apostille - auf das Dokument (oder auf dessen beglaubigte Kopie) gesetzt. In der Regel befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt. Danach werden alle Seiten zusammengetackert.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente: Vollmachten, Testamente, Erklärungen, Verträge
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Norwegen einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.