Wir bieten Grundbuchauszüge Nordirlands mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Informationen über Immobilien werden in Nordirland in zwei Systemen gespeichert: dem Grund- und Eigentumsregister und dem Kartenregister. Sie operieren unabhängig von anderen Registern in Großbritannien. Beide Systeme werden von der Grund- und Eigentumsabteilung des Finanministeriums in Nordirland verwaltet.
Jeder Registereintrag hat eine eigene, einmalige Nummer. Das Grundbuch enthält sowohl Informationen über Grundstücke als auch über Gebäude.
Die Funktionen des Registers werden vom Gesetz über die Registration von 1891, dem Gesetz zur Grundregistration von 1970, dem 1992 eingeführten Registrationsprozess, den Registrationsregeln von 1994 und einigen anderen Gesetzen geregelt.
Eine Suche im Register ist möglich nach der Adresse oder dem Standort eines Objekts.
Das Grundbuch speichert Informationen über:
- Adresse und Standort eines Objekts
- Eigentümer
- Maße und Abmessungen
- Rechte und Einschränkungen
- Hypotheken und Belastungen
Die folgenden Auszüge können aus dem Register erhalten werden:
- Bestätigungen
- Nicht zertifizierte Kopie eines Eintrags
- Zertifizierte Kopie eines Eintrags
- Nicht zertifizierte Kopie einer Karte
- Zertifizierte Kopie einer Karte ohne genaue Definition der Rechte
- Zertifizierte Kopie einer Karte mit genauer Definition der Rechte
Die Register sind öffentlich zugänglich, der Zugriff darauf ist jedoch nur gegen Zahlung einer Gebühr möglich.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Nordirlands kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Grundbuchauszüge Nordirlands unterliegen der nordirischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Nordirland
Nordirland ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 21. August 1964 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 24. Januar 1965 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Nordirland ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisationsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Nordirland | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Nordirland | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Nordirland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 214,20 € | ab 180,00 € |