Schmidt & Schmidt besorgt die Legalisation von Urkunden, die in England, Wales, Schottland, Nordirland, Jersey, Guernsey und der Isle of Man ausgestellt wurden, an.
Wenn Sie Ihre Urkunden deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese beglaubigt werden. Großbritannien ist seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der konsularischen Legalisation. Die Beglaubigung erfolgt durch die Apostille. Diese bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, nicht aber die des Inhalts.
Zuständig für die Apostille ist ausschließlich das “Legalisation Office”, eine Abteilung des Außenministeriums.
Wenn Sie die Urkunden in Deutschland benutzen wollen, sind sie mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Übersetzung ist von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer zu fertigen.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Von der Beglaubigung sind ausgeschlossen: Verträge, Rechnungen, Pässe, konsularische und diplomatische Unterlagen.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Bei uns können Sie die Handelsregisterauszüge aus Großbritannien, Gibraltar, Virgin Islands, Belize und Kaimaninseln auch mit Apostille bestellen. Wir bieten Ihnen Übersetzungen der Unterlagen ins Deutsche an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.