Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Sambia an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Sambia nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Sambia ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Sambia von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Sambia zur Verwendung in Deutschland
Das Legalisationsverfahren von sambischen Urkunde führt die deutsche Botschaft in Lusaka durch.
Die konsularische Legalisation sambischer Urkunden ist nur möglich, wenn diese zuerst durch das Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Zambia vorbeglaubigt worden sind. Erst dann legen Sie die Urkunde der Botschaft zur konsularischen Legalisation vor. Die Botschaft bestätigt dann wiederum, dass Unterschrift und Siegel der Beamten des Außenministeriums echt sind.
Die ausländischen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Sambia
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Zur konsularischen Legalisation eines Dokuments durch die Konsularabteilung der Sambischen Botschaft (Berlin) müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Ein Einschreiben (Begleitbrief) des Antragstellers;
- Das von einem Notar beglaubigte und von dem zuständigen Landgericht über beglaubigte Dokument;
- Eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses (bei Privat- personen) oder eine Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister (bei Firmen);
- Eine Kopie des zu beglaubigenden Dokuments für die Unterlagen des Konsulats;
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.