Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Kongo an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Kongo nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Kongo ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Kongo von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Kongo zur Verwendung in Deutschland
Urkunden aus dem Amtsbezirk der Botschaft sind von der konsularischen Legalisation ausgeschlossen. Ausschließlich im Rahmen der Amtshilfe für deutsche Behörden / Gerichte kann die Botschaft jedoch überprüfen lassen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den Inlandsbehörden Entscheidungshilfen geben.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Kongo
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden werden bei der Botschaft Kongo in Berlin legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.