Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Lesotho an.
Lesotho ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1966 beigetreten. Dokumente aus Lesotho können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind in Lesotho die folgenden Amtsträger:
- Generalstaatsanwalt
- Ständige Sekretäre bei Gerichten und Ministerien
- Ständige Richter
- Magistrat der Klasse 1
- Andere von Ministern bevollmächtigte Personen
Dokumente, die von öffentlichen Behörden in Lesotho in englischer Sprache ausgestellt wurden, können apostilliert werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Lesotho umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel auf das Dokument gestempelt - eine Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Lesotho folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.