Schmidt & Schmidt bietet Apostille für Urkunden und Handelsregisterauszüge aus Kolumbien an.
Kolumbien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2001 beigetreten. Dokumente aus Kolumbien können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist in Kolumbien das Auswärtige Amt.
Einige Dokumente (insbesondere Personalausweise) unterliegen nur dann der Apostilisierung, wenn sich das Muster der Unterschrift und des Siegels des entsprechenden Registrars in der Datenbank des Außenministeriums befinden.
Die Dokumente, die von den zuständigen Behörden ausgestellt und in spanischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Kolumbien umfasst die Überprüfung des Vorhandenseins aller erforderlichen Details sowie der Echtheit der Dokumente durch einen bevollmächtigten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein besonderer Stempel auf dem Dokument angebracht oder eine Bescheinigung beigefügt - eine Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Kolumbien folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.