Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Chile an.
Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Chile ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation 2015 beigetreten. Dokumente aus Chile können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Für die Apostille zuständige Behörden sind:
- Bildungsministerium und seine regionalen Sekretariate
- Ministerium für Justiz und Menschenrechte
- Ziviler Registrierungs- und Identifikationsdienst
- Außenministerium
- Gesundheitsministerium
Bildungsministerium beglaubigt:
- Vom Bildungsministerium ausgestellte Zertifikate
- Zertifikate von Bildungseinrichtungen
- Dokumente von Hochschuleinrichtungen
Ministerium für Justiz und Menschenrechte beglaubigt:
- Notarielle Urkunden
- Auszüge aus den Registern
- Gerichtsurkunden
- Kopien von Gerichtsentscheidungen
- Verwaltungsakte des Ministeriums
Ziviler Registrierungs- und Identifikationsdienst:
- Kopien der Sterbeurkunde
- Kopien der Geburtsurkunde
- Kopien der Heiratsurkunde
- Zivilstaatszertifikat
Gesundheitsministerium beglaubigt:
- Krankenunterlagen
- Ärztliche Atteste
- Untersuchungsergebnisse
- Laborzertifikate
- Medizinische Lizenzen
- Medizinische Anordnungen
Als Teil des Außenministeriums wird die Apostilisierung von der Generaldirektion für konsularische Angelegenheiten und Einwanderungsfragen durchgeführt. Sie apostilliert die Dokumente, die nicht in die Zuständigkeit anderer Abteilungen fallen.
Chile hat einen elektronischen Apostille-Dienst.
Die Dokumente, die von den zuständigen staatlichen oder lokalen Behörden oder anderen autorisierten Strukturen von Chile ausgestellt und in spanischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Chile umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments durch einen befugten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Chile folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.