Die Einfuhr der Produkte, die der Kennzeichnung im System “Chestny ZNAK” unterliegen, in das Gebiet der EAWU, ihre Konformitätsbewertung (in Form von z.B. EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatliche Registrierung) und ihr Verkauf ohne solche Kennzeichnung ist unmöglich.
Der Leiter der nationalen Akkreditierungsstelle kündigte auf dem Internationalen Zollforum 2021 die Erstellung eines Dienstes zur Verfolgung der Einfuhr von Produktmustern im Rahmen der EAC Konformitätsbewertung an.
Am 24. September 2021 wurde die Verordnung des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 143 vom 21. September 2021 veröffentlicht und trat in Kraft. Damit wurde ein erneutes Verfahren für die Einfuhr in das Zollgebiet der Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) von Produkten genehmigt, die einer obligatorischen Konformitätsbewertung (z.B. EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung, staatliche Registrierung) unterliegen.
Die russische Regierung führte die Beschränkungen bei den Anschaffungen von bestimmten Arten von radioelektronischen Produkten aus den Ausland für den staatlichen und kommunalen Bedarf ein, es ergibt sich aus dem Regierungsbeschluss.
Ab 2. September 2016 werden in Russland, sowie auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), die Einfuhrzölle für die Elektroautos abgeschafft.