Direkt zum Inhalt
Startseite
  • Aktuelles
  • Dienstleistungen
    • Zertifizierung für Exporte nach Russland, Kasachstan und EAWU
      • Technische Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion
      • EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion
      • EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion
      • EAC Kennzeichnung
      • EAC Zertifizierung von Maschinen
      • EAC Zertifizierung von Druckgeräten
      • EAC Zertifizierung von explosionsgeschützten Geräten
      • EAC Zertifizierung von Elektro- und Elektronikgeräten
      • EAC Zertifizierung von Kraftfahrzeugen
      • EAC Zertifizierung von Schalt- und Steuerungsschränken
      • EAC Zertifizierung von landwirtschaftlichen Maschinen
      • EAC Zertifizierung von Ersatzteilen und Komponenten für Maschinen und Anlagen
      • EAC Zertifizierung von Kleidung und Schuhen
      • EAC Zertifizierung von Kinderbekleidung, Spielzeug und Zubehör
      • EAC Zertifizierung von persönlicher Schutzausrüstung
      • EAC Zertifizierung von Kosmetik
      • EAC Zertifizierung von Lebensmitteln
      • EAC Zertifizierung von Möbel
      • EAC Zertifikat für Eisenbahn
      • EAC Zertifizierung von Alkohol
      • EAC Zertifizierung von Kabeln
      • EAC Zertifizierung von Produkten aus mehreren Teilen
      • EAC Zertifizierung von Motoren
      • EAC Zertifizierung von Pumpen
      • EAC Zertifizierung von industriellen Rohrleitungsarmaturen
      • EAC Konformitätsbewertung von Industrieanlagen
      • EAC Zertifizierung für chemische Produkte
      • EAC Zertifizierung von Haushaltsgeräten
      • EAC Zertifizierung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen
      • EAC Zertifizierung von Messgeräten und Messeinrichtungen
      • EAC Zertifizierung von Verpackungen
      • Staatliche Registrierung von Produkten (SGR)
      • Brandschutznachweis in der EAWU
      • GOST Zertifizierung
      • TR Zertifizierung für Russland
      • FAC Zertifizierung und Deklarierung von Kommunikationsgeräten
      • FSB Notifizierung - Zulassung von elektronischen Geräten
      • Lizenzierung von Funkanlagen und Hochfrequenztechnik
      • Einfuhrlizenz für ozonabbauende Stoffe
      • Zertifizierung von Medizintechnik, Arzneimitteln und Medizinprodukten
      • Zertifizierung und Deklarierung von Baustoffen
      • Erstellung von technischen Unterlagen
      • Beratung zur EAC Konformitätsbewertung
      • Negativbescheinigungen
      • Bevollmächtigter Vertreter für die EAC Zertifizierung
      • Produktionsaudit bei der EAC Zertifizierung
      • Inspektionskontrolle bei der EAC Zertifizierung
      • Produkt- und Verpackungskennzeichnung im Rahmen der technischen Regulierung in der EAWU
      • Kosten der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung
      • Muster für EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung: Auswahl und Versand
      • Technische Regelwerke in der Republik Kasachstan
      • Technische Regulierung in Belarus - Konformitätsbewertung
      • Export nach Usbekistan: Einfuhr und Zertifizierung
      • Schemas der EAC Konformitätsbewertung
      • Verbindliche Zolltarifauskunft
      • FAQ zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung
      • Gültigkeitsdauer von EAC-Zertifikaten und EAC-Deklarationen
      • Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung
    • Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
      • Apostille und konsularische Legalisation aus Russland und der Eurasischen Wirtschaftsunion
      • Apostille und konsularische Legalisation aus Europa und EU
      • Apostille und konsularische Legalisation aus Asien
      • Apostille und konsularische Legalisation aus Nord- und Südamerika
      • Apostille und konsularische Legalisation aus Afrika
      • Apostille und konsularische Legalisation aus Australien und Ozeanien
      • Banken und Finanzinstitutionen
      • Global Mobility und Visa-Unterstützung
      • Rechtsanwälte und Notare
      • Übersetzungsbüros
      • FAQ Apostille und konsularische Legalisation
    • Firmenauskunft, Bonitätsprüfung und Handelsregisterauszüge
      • Handelsregisterauszug und Firmenauskunft aus Russland und der EAWU
      • Handelsregister und Firmenauskunft aus Europa und EU-Staaten
      • Handelsregisterauszug und Firmenauskunft aus Asien
      • Handelsregisterauszug und Firmenauskunft aus Nord- und Südamerika
      • Handelsregister und Firmenauskunft Afrika
      • Handelsregisterauszug und Firmenauskunft aus Australien und Ozeanien
      • Know Your Customer
      • Markenregisterauskunft
    • Grundbuchauszüge
      • Grundbuchauszüge aus Europa
      • Grundbuchauszüge aus Russlands und der EAWU
      • Grundbuchauszüge aus Asien
      • Grundbuchauszüge aus Nord- und Südamerika
      • Grundbuchauszüge aus Afrika
      • Grundbuchauszüge aus Australien und Ozeanien
    • Beschaffung von Urkunden weltweit
      • Beschaffung von Urkunden aus Österreich
      • Beschaffung von Urkunden aus Albanien
      • Beschaffung von Urkunden aus Andorra
      • Beschaffung von Urkunden aus Armenien
      • Beschaffung von Urkunden aus Belarus
      • Beschaffung von Urkunden aus Belgien
      • Beschaffung von Urkunden aus Bulgarien
      • Beschaffung von Urkunden aus Bosnien und Herzegowina
      • Beschaffung von Urkunden aus dem Vatikan
      • Beschaffung von Urkunden aus Großbritannien
      • Beschaffung von Urkunden aus Ungarn
      • Beschaffung von Urkunden aus Deutschland
      • Beschaffung von Urkunden aus Griechenland
      • Beschaffung von Urkunden aus Dänemark
      • Beschaffung von Urkunden aus Irland
      • Beschaffung von Urkunden aus Island
      • Beschaffung von Urkunden aus Spanien
      • Beschaffung von Urkunden aus Italien
      • Beschaffung von Urkunden aus Kasachstan
      • Beschaffung von Urkunden aus Kirgisistan
      • Beschaffung von Urkunden aus China
      • Beschaffung von Urkunden in Mexiko
      • Beschaffung von Urkunden aus Russland
      • Beschaffung von Urkunden aus Frankreich
      • Beschaffung von Urkunden aus Japan
      • FAQ replacement & retrieval of documents
    • Technische und juristische Übersetzung
      • Juristische Übersetzung
      • Technische Übersetzung
      • Beglaubigte Übersetzung
      • Übersetzungen für Marketing
      • Übersetzung von Verträgen
      • Übersetzung von Handelsregisterauszügen und Unternehmensinformationen
      • Korrektur
      • Lektorat
    Unsere Dienstleistungen
    Unsere Dienstleistungen

    Wir entwickeln individuell für jeden Kunden professionelle Lösungen, mit denen Sie die Herausforderungen auf den neuen Märkten erfolgreich meistern können.

  • Unternehmen
    • Team
    • Referenzen
    • Unternehmensgeschichte
      • Russia Research Group
    • Kundenbewertungen
    Unser Unternehmen
    Unser Unternehmen

    Wir sind ein global agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Mit unserem breiten Angebot an Unternehmensdienstleistungen verfolgen wir das Ziel, gemeinsam mit unseren Kunden Ländergrenzen zu überwinden.

  • Karriere
  • Kontakt
News Schmidt & Schmidt

Drei Wege das russische Lebensmittel-Embargo zu umgehen

  1. Startseite
  2. Aktuelles

Monthly archive

  • 2025 (37)
  • 2024 (40)
  • 2023 (49)
  • 2022 (88)
  • 2021 (109)
  • 2020 (109)
  • 2019 (69)
  • 2018 (36)
  • 2017 (52)
  • 2016 (51)
  • 2015 (27)
  • 2014 (6)
  • 2013 (19)
  • 2012 (37)
  • 2011 (17)
  • 2010 (2)
  • 2009 (1)
Drei Wege das russische Lebensmittel-Embargo zu umgehen

Bekanntlich hat Russland am 6. August 2014 auf die europäischen und US-amerikanischen Sanktionen mit dem Lebensmittel-Embargo geantwortet, welches nun bis Ende 2017 verlängert wurde. Unter dem Einfuhrverbot stehen Fleisch, Geflügel, Obst, Gemüse und Milchprodukte aus westlichen Ländern. Da die Importstopps bei europäischen Produzenten zu einschneidenden Verlusten führen, wird intensiv nach Ideen gesucht, wie man Importe weiterführen könnte.

Das Verbot als solches zu umgehen kann teuer werden. Werden die unter Verbot stehenden Waren bei Schmuggelversuchen in das Land abgefangen, so werden sie an der Grenze sofort vernichtet. Diese Maßnahme ist mit dem Erlass des russischen Präsidenten von 29. Juli 2015 Nr. 391 eingeführt worden und gilt seit dem 6. August 2015. Sie wurde für die aktuelle Dauer der Lebensmittelsanktionen verlängert. Nach der ehemals geltenden Regelung hatte man solche Frachtgüter an ihre Absender zurückschicken müssen. Doch wurde diese Maßnahme als zu wenig wirkungsvoll angesehen.

Heißt das alles nun, dass man mit eigenen Produkten ganz und gar nicht auf den russischen Markt gelangt oder gibt es doch legale und sichere Möglichkeiten?

Reexport

Eine der beliebten Möglichkeiten das russische Einfuhrverbot zu umgehen, ist Reexport. Hier kommen als Durchfuhrländer all diejenigen Länder in Betracht, die nicht der Europäischen Union angehören. Häufig wird für diese Zwecke Weißrussland genutzt. Als Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) kann dieses Land innerstaatliche Erzeugnisse hürdenfrei nach Russland einführen. Zugleich sind die Lieferwege über Weißrussland nur unbedeutend länger, als diejenigen, die vor der Einführung des Embargos genutzt waren. Insofern ist diese Option verlockend. Dieser Weg kann jedoch nicht als legal gelten und ist somit unsicher. Macht sich eine Lieferung des Reexports von sanktionierten Lebensmitteln verdächtig, so droht ihr die Beschlagnahmung und sofortige Vernichtung durch russische Behörden. Im Dezember 2015 hat Russland an der weißrussisch-russischen Grenze mit Kontrollen von Herkunftszertifikaten bzw. Pflanzengesundheitszeugnissen der gelieferten Lebensmittel begonnen.

Drittstaatlicher Ersatz

Ferner können Lebensmittel aus einem EU-Land in einem Drittstaat die eigenen Lebensmittel gleicher Kategorie ersetzen, während die letzteren legal nach Russland ausgeführt werden. Der zweite Weg ist dem ersten ähnlich, kann aber rein formal nicht als unzulässiger Reexport eingestuft werden. Da jedoch in dieser Konstellation stets die Gefahr besteht, die genaue Bestimmung des Herkunftslandes nicht beweisen zu können, besteht auch das Risiko, dass die Lieferung nicht dem Drittstaat sondern dem sanktionierten EU-Land zugerechnet wird. Die Folgen wären wiederum Beschlagnahmung und Vernichtung.

Änderung des Herstellerlandes durch Verarbeitung

Um den unerwünschten Folgen des reinen Reexports und den Risiken des drittstaatlichen Ersatzes auszuweichen, müssen die eingeführten Lebensmittel in einem Drittstaat qualitativ verarbeitet und somit in ein neues Produkt umgewandelt werden. Bei so einem Schema wird das Verarbeitungsland als Herkunftsland des neuen Produkts gelten. Insbesondere für Fleisch-, Geflügel- und Milcherzeugnisse könnte dies eine sinnvolle Alternative werden. Beispielsweise könnte die bayerische Milch in die Schweiz geliefert werden, wo daraus ein Käse in der notwendigen Qualität hergestellt wird. Der Käse kommt dann als ein schweizerisches Erzeugnis auf einem üblichen Weg nach Russland. Aber auch bei Gemüse und Obst wäre eine tiefe Verarbeitung ein sicherer Vermarktungsweg. Etwa bei der Herstellung von Säften, Dörrobst oder Marmeladen.

Einen zollrechtlich attraktiven Weg bietet auch bei der letztgenannten Lösung die Einschaltung anderer Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU): Weißrussland, Kasachstan, Armenien oder Kirgisistan. Keines dieser Länder hat sich dem russischen Lebensmittel-Embargo angeschlossen. In der Praxis heißt es, dass die Einfuhren in die EAWU-Länder uneingeschränkt möglich sind. Dabei gelten die gleichen (einheitlichen) Regeln, die auch bei Lieferungen nach Russland gelten würden. Diesen Weg nutzen bereits z.B. estnische Fischproduzenten, die sich zwecks Verarbeitung ihres frisch gefangenen Fisches an weißrussische Fischverarbeitungsbetriebe wenden. So gilt Weißrussland heutzutage als einer der größten russischen Importeure von Garnellen und Fischerzeugnissen, obwohl Fischerei keinerlei führende Branche des Landes ohne Meereszugang ist.

Original

Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich, um einen Kommentar zu hinterlassen. Bitte beachten Sie, dass wir alle Kommentare manuell freigeben, so dass diese erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung veröffentlicht werden. Weitere Informationen zur Kommentarfunktion finden Sie hier.

Über diesen Artikel

Olga Kylina
Dr. Olga Kylina, LL.M.
Senior Consultant, Leiterin der Rechtsabteilung
RusslandSanctionsEmbargoLebensmittelImportBelarus
19 September 2016

Newsletter abonnieren.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter.

Abonnieren

Ähnliche Beiträge

Das Verfahren zur Anerkennung von Dokumenten zwischen Russland und Estland hat sich geändert
Das Verfahren zur Anerkennung von Dokumenten zwischen Russland und Estland hat sich geändert

Am 19. März 2025 trat das Abkommen über rechtliche Hilfe zwischen Russland und Estland offiziell außer Kraft. Eine der wichtigsten rechtlichen Folgen dieses Ereignisses ist die Notwendigkeit, Dokumente für die gegenseitige Anerkennung zu apostillieren. Über die Änderung der rechtlichen Situation berichtet die Zeitung "Northern Coast“.

19 März 2025
Victoria Pachotina
Die Apostillierungsverfahren für Dokumente in Russland über das Portal „Gosuslugi“ wurden vereinfacht.
Die Apostillierungsverfahren für Dokumente in Russland über das Portal „Gosuslugi“ wurden vereinfacht
Die Erbringung der staatlichen Dienstleistung zur Legalisierung von Dokumenten über Bildung, Qualifikationen, akademische Abschlüsse und Titel über das Einheitsportal der staatlichen und kommunalen Dienstleistungen (EPGU) wurde schneller und einfacher. Dies berichtet das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Region Smolensk.
11 Februar 2025
Victoria Pachotina
Russlands möglicher Eintrag auf die FATF-Schwarze Liste
Russlands möglicher Eintrag auf die FATF-Schwarze Liste

Die Financial Action Task Force (FATF) wird voraussichtlich in der kommenden Woche entscheiden, ob Russland auf ihre schwarze Liste für hochriskante Länder gesetzt wird, was erhebliche Auswirkungen auf Russlands internationale Finanz Reputation haben könnte. Obwohl die FATF bereits im Februar 2023, nach der russischen Invasion in der Ukraine, Russlands Mitgliedschaft aussetzte, wurde bislang noch keine endgültige Entscheidung über eine Herabstufung getroffen.

18 November 2024
Sebastian Küter
Ab September 2024 werden digitale Vollmachten für russische Unternehmen verpflichtend
Ab September 2024 werden digitale Vollmachten für russische Unternehmen verpflichtend

Die Umstellung russischer Wirtschaftsunternehmen auf die Arbeit mit maschinenlesbaren Vollmachten begann im vergangenen Jahr, ab dem 1. September dieses Jahres wird deren Verwendung verpflichtend. Pravo.RU schreibt darüber unter Berufung auf die Föderale Notarkammer der Russischen Föderation.

30 August 2024
Victoria Pachotina

Seitennummerierung

  • Nächste Seite ››
Schmidt & Schmidt OHG
+1 332 208 131 7
office_hours
offline
contact@schmidt-export.com

Bahnhofstraße 22a
94032Passau
Deutschland
Visa
Mastercard
SEPA Überweisung
PayPal

Footer menu

  • Kontakt
  • Garantie
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Widerrufsrecht
  • Sitemap
  • Zahlungsmöglichkeiten
  • Cookie-Richtlinie
  • TEST

Suchen

  • Deutsch
  • English
  • Español
  • Français
  • Italiano
  • Қазақ тілі
  • Русский
  • Türkçe
  • 中文
+1 332 208 131 7
office_hours
offline
contact@schmidt-export.com