Das Abkommen über die Zollkontrolle von Waren innerhalb der Grenzen der Zollunion wurde in Moskau am 22. Juni 2011 unterzeichnet. Weißrussland und Kasachstan ratifizierten das Abkommen bereit im Jahre 2012. Laut diesem Abkommen werden die Zollkontrolle von Waren von russisch-weißrussischen und russisch-kasachischen Grenze zur Außengrenze der Zollunion verschoben, was das doppelte Zollkontrollen beseitigen soll und Beförderungskosten reduzieren wird.