Der zollfreie Einfuhrkurs für Fremdwährungen und persönliche Gegenstände wird im Januar 2020 in allen EAEU-Mitgliedsländern gesenkt. Änderungen betreffen auch die internationale Post.
Waren, die einen Wert von 200 Euro überschreiten und (oder) deren Gewicht 31 kg überschreitet, müssen angemeldet werden. Außerdem müssen ein Zoll von 15% des Warenwerts und mindestens zwei Euro pro Kilogramm Übergewicht gezahlt werden.
Besonderes Augenmerk sollte auf Online-Bestellungen gelegt werden. Online-Käufer müssen sehr vorsichtig und aufmerksam sein, wenn sie Bestellungen für große und teure Waren aufgeben. Andernfalls sind zusätzliche Kosten nicht unvermeidlich.