Die Europäische Union führt neue Antidumpingzölle gegen russische und chinesische Stahlimporte mit der Laufzeit von 5 Jahren ein. Die Entscheidung wurde auf der Website der Europäischen Kommission am 4. August 2016 veröffentlicht.
Die Höhe der Antidumpingzölle wurde auf die Einfuhren von flachgewalzten Flachstahlerzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl aus Russland oder China auf 18,7 - 36,1 % festgelegt. Im Februar 2016 furte die EU bereits die vorläufigen Antidumpingzölle bis zu 26,2 % gegen russische und chinesische Stahlhersteller ein.
Am 28. April verabschiedete die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2016/670 und verpflichtete damit die Importeure von Profilstahl, Rohren und sonstigen Stahlerzeugnissen aus Russland und China eine Einfuhrlizenz in der EU zu beantragen und Aufsichtsbehörden vorläufig über Einfuhrmengen zu informieren.
Die Sanktionen wurden als Folge von im Jahr 2015 von der EU Kommission auf Ersuchen des Europäischen Stahlverbands - Eurofer durchgeführten Anti-Dumping-Ermittlungen eingeführt.
Die Verschärfung von Anforderungen für die Einfuhr von Stahl in die Europäische Union lässt sich durch das Wachstum von Importen und einer schwächeren Wettbewerbsposition der EU Stahlhersteller erklären.
Nach Angaben von Eurostar stiegen die Stahlimporte in die EU zwischen 2012 und 2015 um 32% von 41,8 Millionen Tonnen auf 55 Millionen Tonnen, während die Exporte um 20% sanken – von 62,3 Millionen Tonnen auf 50,7 Millionen Tonnen.
Die russischen Stahlproduzenten haben bereits angekündigt, dass sie mit dieser Entscheidung enttäuscht sind und gegen Antidumpingmaßnahmen vor WTO Gericht klagen werden.