Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Österreich in elektronischer Form oder mit Apostille an.
Die Republik Österreich ist ein souveräner Staat in Mitteleuropa. Es handelt sich um eine parlamentarische Bundesrepublik mit einem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt und einem Bundeskanzler als Regierungschef. Die Landeswährung ist der Euro und die Amtssprache ist Deutsch.
Österreich ist nach dem BIP pro Kopf eines der reichsten Länder Europas. Es ist Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der OECD und zahlreicher weiterer internationaler Organisationen.
Auszüge aus dem österreichischen Handelsregister können unter anderem in folgenden Situationen von Nutzen sein:
- Wenn Sie Informationen über die Seriosität des Geschäftspartners bekommen wollen
- Wenn Sie einen Außenhandelsvertrag vorbereiten
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
Das österreichische Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den zuständigen Landesgerichten geführt wird. Sämtliche juristische Personen, Personengesellschaften und gemeinnützigen Organisationen in Österreich sind verpflichtet sich zu registrieren. Seit 2005 sind Handelsregisterauszüge über das Firmenbuch auch elektronisch erhältlich. Bei einem Handelsregisterauszug handelt es sich um ein offizielles Dokument, das von den Landesgerichten zur Verfügung gestellt wird und öffentlich zugängliche Informationen über ein Unternehmen oder eine andere Organisation enthält.
Bei Bedarf sind auch Informationen über aufgelöste Unternehmen erhältlich.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsfeld
- Geschäftsadresse
- Registrierungsnummer
- Gründungsdatum
- Zweigstellen und Niederlassungen
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
- Genehmigtes Kapital
- Rechtsform
- Letztes Änderungsdatum
- Weitere Informationen (Änderung der Rechtsform, Insolvenz und Unternehmensauflösung)
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Österreich | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus Österreich mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 202,30 € | ab 170,00 € |
Die Aufstellung eines Jahresabschlusses ist für juristische Personen in Österreich verpflichtend. Sie erlauben es, sich ein umfassendes Bild von der Wirtschaftslage eines Unternehmens zu machen.
Ein Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 5 Tagen.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Österreich | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus Österreich mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 202,30 € | ab 170,00 € |
Ein Historischer Handelsregisterauszug enthält sämtliche Informationen, die zu einem konkreten Datum vorlagen.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 5 Tagen.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Österreich | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus Österreich mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 202,30 € | ab 170,00 € |
Das Firmenbuch enthält auch Kopien von Gründungsurkunden sowie etwaige Ergänzungen zu diesen Unterlagen.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 5 Tagen.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Österreich | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus Österreich mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 202,30 € | ab 170,00 € |
Gesellschaftsformen in Österreich
AG – Aktiengesellschaft
GesmbH/Ges.m.b.H./GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
e.U. – Einzelunternehmen
GesbR – Gesellschaft nach bürgerlichem Recht
KG – Kommanditgesellschaft
OG – Offene Gesellschaft
Apostille aus Österreich
Wenn Sie österreichische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Österreich ist seit 1967 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Österreich für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Aufgrund des deutsch-österreichische Abkommens über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden von 1923 sind alle in Deutschland und Österreich erstellten notariellen Urkunden von jeglicher Beglaubigung befreit, sofern sie von den zuständigen Verwaltungsbehörden mit deren Siegel versehen sind.
Die Bearbeitung einer Anfrage wird innerhalb eines Arbeitstages durchgeführt. Das Porto für die durch die Apostille beglaubigten Dokumente wird gesondert berechnet.
Für jede Abfrage im Firmenbuch fallen Gebühren an.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszugs (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Österreich | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Österreich mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 202,30 € | ab 170,00 € |