Wir bieten Grundbuchauszüge Polens mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Informationen über Immobilien in Polen werden in zwei eng miteinander verknüpften Systemen gespeichert: dem Staatlichen Eigentumsrechteregister für Immobilien und dem Grundbuch (rejestr ksiąg wieczystych).
Das Staatliche Eigenumtsrechteregister für Immobilien steht und der Verwaltung des Justizministeriums, während das Grundbuch vom Innenministerium verwaltet wird.
Das Eigentumsrechteregister enthält primär Rechte und Berechtigungen, während der Kataster tatsächliche Informationen speichert. Ein permanenter Datenaustausch zwischen beiden Systemen ist gewährleistet.
Die Entscheidungen eines Registerbeamten können nur vor Gericht angefochten werden.
Das Register enthält:
- Allgemeine Informationen über Objekte und ihre Eigentümer
- Einschränkungen, Belastungen und Eigentumsrechte Dritter
- Informationen über Hypotheken
Das Grundbuch Polens ist öffentlich zugänglich. Privatpersonen können dennoch nur mithilfe einer speziellen Registrationsnummer nach Informationen über ein Objekt suchen. Alle anderen Suchvorgänge sind staatlich autorisierten Personen vorbehalten (Angestellte von Gericht und Staatsanwaltschaft, Gerichtsvollzieher, ... ).
Offizielle Dokumente aus dem Grundbuch Polens können nur gegen Zahlung einer Gebühr beantragt werden.
Aus dem Register können beantragt werden:
- Auszüge
- Kopie eines Eintrags
- Schließungszertifikat aus dem Register für ein bestimmtes Objekt
Auszüge aus dem Register können in elektronischer Form oder in Papierform beantragt werden.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Polens kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Auszüge aus dem Grundbuch Polens unterliegen der polnischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Polen
Polen ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 19. November 2004 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 14. August 2005 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Polen ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Polen | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Polen | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Polen mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |