Wir bieten Grundbuchauszüge Liechtensteins mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Informationen über Immobilien in Liechtenstein werden im Kataster (Grundbuch) gespeichert.
Der Kataster von Liechtenstein wird vom Grundbuchamt der Rechtsabteilung des Außern-, Justiz- und Kulturministeriums.
Außer dem Grundbuchamt enthält die Rechtsabteilung noch Ämter für das Handelsregister, rechtliche Körperschaften und andere.
Die Geschichte des Katasters von Liechtenstein:
- Kataster physischer Datenträger (1809 - 1995)
- Kataster automatisierter physischer Datenträger mit zusätzlichen digitalisierten Registern (1996 – 2008, seit 2000 – Zusammenschluß mit dem staatlichen Register)
- Elektronischer Kataster (Dokumente werden in physischer Form entgegengenommen, aber zur Speicherung digitalisiert - seit 2008)
- Die Abteilung, die für den digitalen Kataster zuständig ist wird Teil der allgemeinen Rechtsabteilung (2013)
Funktionen des Katasters:
- Verwaltung und Vervollständigung der Grundinformationen
- Zertifizierungen
- Verteilung von Grundstücken
- Sammlung von Plänen und Karten
- Ausstellung von Katasterauszügen
- Aufnahme von Verpfändungen
- Aufnahme von Dienstbarkeiten
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Grundbucheintragung sind sowohl die ausführende Behörde als auch das jeweilige Gericht zuständig.
Der Kataster ist öffentlich zugänglich jedoch muss für eine Auskunft ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Der Kataster enthält grundlegende technische Informationen über Objekte und damit zusammenhängende Rechte.
Verfügbare Dokumente:
- Auszüge
- Karten
- Kopien spezieller Dokumente
Ein Auszug aus dem Grundbuch Liechtensteins kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Auszüge aus dem Grundbuch Liechtensteins unterliegen der liechtensteinischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Liechtenstein
Liechtenstein ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 19. Juli 1972 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 17. September 1972 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Liechtenstein ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Liechtenstein | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Liechtenstein | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Liechtenstein mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |