Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge von der Isle of Man mit Übersetzung und Apostille.
Die Isle of Man ist eine Insel in der Irischen See. Die Insel ist nicht Teil des Vereinigten Königreichs oder der EU und kein Britisches Überseegebiet. Die Isle of Man ist ein autonomer Kronbesitz und direkt der britischen Königin unterstellt.
Die wichtigsten Wirtschaftszweige sind Offshore Banking, verarbeitende Industrie und Tourismus. Die Isle of Man ist eine Steueroase und Sitz von Offshore-Unternehmen.
Das Handelsregister wurde 1865 gegründet. Seit 2010 wird das Register vom Amt für die wirtschaftliche Entwicklung verwaltet.
Das Handelsregister besteht aus 8 Registern: Unternehmensregister von 1931; Unternehmensregister von 2006, Ausländische Unternehmen, Fonds, Industrielle Gesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Bezeichnungen.
Seit 2004 ist das Register online zugänglich.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Frühere Namen
- Registrierungsnummer
- Registrierungsdatum
- Rechtsform
- Genehmigtes Kapital
- Weitere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug von der Isle of Man | ab 35,70 € | ab 30,00 € |
Preis für einen Auszug von der Isle of Man mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 416,50 € | ab 350,00 € |
Anhand einer Eintragungsurkunde kann nachgewiesen werden, dass ein Unternehmen tatsächlich im isländischen Handelsregister eingetragen ist.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
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Preis für einen Auszug von der Isle of Man mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 416,50 € | ab 350,00 € |
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Preis für elektronischen Auszug von der Isle of Man | ab 35,70 € | ab 30,00 € |
Preis für einen Auszug von der Isle of Man mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 416,50 € | ab 350,00 € |
Apostille von der Isle of Man
Wenn Sie Urkunden von der Isle of Man den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Isle of Man ist seit 1964 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden von der Isle of Man für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- für Registrierung einer Joint-Venture
- um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Daten werden im PDF-Format im Original und mit deutscher Übersetzung bereitgestellt. Alternativ können die Handelsregisterauszüge per Post zugestellt werden. Sie können bei uns auch mit Apostille beglaubigte Dokumente bestellen. Sie werden Ihnen per Post zugestellt.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszugs (falls vorhanden)