Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Spanien mit Übersetzung an. Auf Wunsch kann der Handelsregisterauszug aus Spanien mit der Apostille beglaubigt werden.
Das Handelsregister - Registros Mercantiles - in Spanien hat eine lange Geschichte. Die Vorläufer sind ein Schiffs- und Flaggenregister - die Ordenanzas de Bilbao (1737), das Handelsgesetzbuch Código de Comercio von 1885, die Einrichtung des Handelsregisters von 1885 und die nachfolgenden Verordnungen von 1919 und vom 14. Dezember 1956 in der Fassung des Erlasses vom 21. Juli 1973.
Das Handelsregister ist eine öffentliche Einrichtung in allen Provinzhauptstädten. Das Register steht unter Aufsicht der Generaldirektion für das Register- und Notariatswesen des Ministeriums für Justiz.
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Spanien zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
In Spanien gibt es folgende Regsiter
- Handelsregister („Registros Mercantiles“)
- Grundstücks- und Grundbuch („Registros de la Propiedad de Bienes Inmuebles“)
- Güterregister („Registros de la Propiedad de Bienes Muebles“)
- Register der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Registro de Condiciones Generales de la Contratación“)
Folgende Gesellschaften müssen sich ins Register eintragen lassen:
- Einzelunternehmer
- Handelsunternehmen
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- Kredit- und Versicherungsgesellschaften
- Pensionsfonds, Investitionsfonds
- Niederlassungen
- ausländische Unternehmen und ihre Niederlassungen
Handelsregisterauszüge aus Spanien sind in zwei Ausführungen erhältlich:
- Den einfachen Auszug gibt es in elektronischer Form und er dient ausschließlich informativen Zwecken.
- Beim zertifizierten Auszug handelt es sich um eine beglaubigte Kopie eines beim Register eingereichten Dokuments. Er besitzt Rechtskraft.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Kontaktinformationen
- Geschäftsfeld
- Stammkapital
- Geschäftsführung
- Niederlassungen
- Jahresabschluss
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Spanien | ab 47,60 € | ab 40,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Spanien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |
Ein Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung, einem Prüfbericht und einem Bericht der Geschäftsführung. Anhand dieser Informationen ist es möglich, ein umfassendes Bild über die Wirtschaftslage eines Unternehmens zu gewinnen.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Spanien | ab 47,60 € | ab 40,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Spanien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |
Die Suche nach natürlichen Personen ist im Handelsregister von Spanien anhand folgender Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Steuer-ID
Die Suche anhand von Passdaten ist nicht möglich.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Spanien | ab 47,60 € | ab 40,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Spanien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |
Weiterhin werden die folgenden Unterlagen vom Handelsregister von Spanien geführt:
- Berichte
- Gesellschaftsvertrag und ähnliche Dokumente
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Spanien | ab 47,60 € | ab 40,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Spanien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |
Gesellschaftsformen in Spanien
Kapitalgesellschaften:
Sociedad anónima (SA) – Aktiengesellschaft
Sociedad de responsabilidad limitada (SRL) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) – «neue» Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sociedad Limitada Unipersonal (SLU) – Einpersonengesellschaft mbH
Sociedad comanditaria por acciones (Soc. Com. p.a.) - Kommanditgesellschaft auf Aktien
Personengesellschaften:
Empresario Individual – Einzelunternehmen
Sociedad Civil (SC) – OHG
Sociedad colectiva (Soc.Col.) – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Sociedad comanditaria simple (Soc.Com.) – Kommanditgesellschaft
Apostille aus Spanien
Wenn Sie spanische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Spanien ist seit 1978 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Spanien für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Außerdem sind Deutschland und Spanien Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 und des Münchener CIEC-Übereinkommens vom 05.09.1980. Die Vertragsstaaten verpflichten sich Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt werden, ohne jegliche Beglaubigung anzuerkennen. Es geht vor allem um mehrsprachige Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) und Ehefähigkeitszeugnisse.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)