Unser Unternehmen bietet Handelsregisterauszüge aus Griechenland, auf Wunsch mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche.
Für das Unternehmensregister -Γενικό Εμπορικό Μητρώο - ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Das Register beinhaltet Daten von allen juristischen Personen in Griechenland.
Das erste Register entstand 1900 in Athen. Bis 2015 gab es kein einheitliches Register. Gemäß der Richtlinie der Europäischen Union 2009/101/EU wurde ein nationales Unternehmensregister geschaffen.
Folgende Arten von Gesellschaften werden im Register erfasst:
- Gewerbetreibende natürliche Personen
- Gemeinschaftsunternehmen
- Juristische Personen
- Auslandsgesellschaften mit Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen in Griechenland
- Privatrechtlich organisierte Unternehmen
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Griechenland zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Steuer-ID
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Kontaktinformation
- Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer
- Genehmigtes Kapital
- Informationen über Insolvenz und Unternehmensauflösung
- Lizenzen
- Gründungsurkunde
- Jahresabschluss
- Weitere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Griechenland | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus Griechenland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 214,20 € | ab 180,00 € |
Anhand einer Eintragungsurkunde kann nachgewiesen werden, dass ein Unternehmen tatsächlich im griechischen Handelsregister eingetragen ist.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Griechenland | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus Griechenland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 214,20 € | ab 180,00 € |
Suchmöglichkeiten im Register
- Steuernummer
- Registernummer
- Firmenname
Rechtsformen in Griechenland
Ανώνυμη Εταιρεία (Α.Ε.) – Aktiengesellschaft
Εταιρεία Περιορισμένης Ευθύνης (Ε.Π.Ε.) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ετερόρρυθμη Εταιρεία – Kommanditgesellschaft
Ομόρρυθμη εταιρεία (Ο.Ε.) – Offene Handelsgesellschaft
Ατομική επιχείρηση – Einzelunternehmen
Alle Informationen werden in strikter Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen von Griechenland und der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt.
Wir bearbeiten Ihre Anfrage innerhalb eines Arbeitstages.
Die Daten werden im PDF-Format im Original und mit deutscher Übersetzung bereitgestellt. Alternativ können die Handelsregisterauszüge per Post zugestellt werden. Sie können bei uns auch mit Apostille beglaubigte Dokumente bestellen. Sie werden Ihnen per Post zugestellt.
Apostille aus Griechenland
Wenn Sie griechische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Griechenland ist seit 1999 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Andorra für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Zusätzlich besteht ein bilateraler, völkerrechtlicher Vertrag zwischen Deutschland und Griechenland zur Befreiung mancher Urkunden von der Beglaubigung. Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihre Urkunde von der Beglaubigung befreit ist oder nicht.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)