Am 26. März 2023 treten in Kraft die Änderungen im technischen Regelwerk TR ZU 00/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche, die mit dem Beschluss 147 des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 23. September 2022 verabschiedet worden waren.
Am 23. März 2023 trat die Konvention vom 5. Oktober 1961 zur Aufhebung der Legalisierung ausländischer öffentlicher Urkunden für die Republik Senegal in Kraft. Die entsprechende Erklärung ist auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht veröffentlicht.
Auf Anordnung der Föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie wurde eine neue nationale Norm der Russischen Föderation GOST R 70650-2023 "Getränke auf Pflanzenbasis (aus Getreide, Nüssen, Kokosnuss). Allgemeine Spezifikationen.“ verabschiedet. Das Dokument wird am 1. Mai 2023 in Kraft treten.
Wenn Sie in einem anderen EU-Land heiraten oder nach einer Arbeit suchen wollen, müssen Sie eventuell eine öffentliche Urkunde – also ein von einer Behörde ausgestelltes Dokument – vorlegen, zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder einen Strafregisterauszug.
Eurasische Wirtschaftskommission hat Übergangsbestimmungen für Änderungen des technischen Regelwerks der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 021/2011 "Über die Lebensmittelsicherheit" festgelegt, die durch den Beschluss des Rates der Kommission Nr. 173 vom 25. November 2022 verabschiedet wurden.
Am 1. März 2023 trat die Bestimmung der Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom 12.03.2022 № 353 "Über die Besonderheiten der Lizenzierungstätigkeit in der Russischen Föderation in den Jahren 2022 und 2023" außer Kraft.
Die Regierung der Volksrepublik China hat ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, auch bekannt als Apostilleübereinkommen, am 5. Oktober 1961 bei der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (Haager Konferenz) hinterlegt.
Ab dem 1. März gibt es neue Bestimmungen in Russland bezüglich der Zulassung von Kommunikationsgeräten. Eine neue Regierungsverordnung N 1387 vom 5. August 2022 ist am 1. März in Kraft getreten.
In naher Zukunft wird fast ein Viertel aller Apostillen weltweit elektronisch ausgestellt werden. Dies ist das Ergebnis einer Studie der London Apostille Services im Vereinigten Königreich.