Am 1. März 2023 trat die Bestimmung der Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom 12.03.2022 № 353 "Über die Besonderheiten der Lizenzierungstätigkeit in der Russischen Föderation in den Jahren 2022 und 2023" außer Kraft.
Diese Verordnung erlaubte, keine Informationen über die Global Location Number (GLN) oder ein anderes System der Geolokalisierung der Produktionsstätten in der EAC Deklarationen oder EAC Zertifikat anzugeben.
Seit dem 01.03.2023 müssen Zertifizierungsstellen im Falle der Zertifizierung und Antragsteller im Falle der Deklarierung die Koordinaten der Produktionsstandorte nun eintragen. Dies betrifft die Hersteller, die sich außerhalb von Russland und der Eurasischen Wirtschaftsunion befinden.
Über die GLN haben wir in unserem Artikel "GLN- und GTIN-Nummer bei EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung" ausführlich berichtet.
Was tun, wenn ein ausländisches Unternehmen über keine Global Location Number (GLN) verfügt? Die Standortkoordinaten können im System GLONASS oder GPS angegeben werden.