Für manche Produkte muss ihre Konformität mit den sanitär-hygienischen Vorschriften der Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland in Form einer Bescheinigung über die staatliche Registrierung bestätigt werden. Bislang hatte die Bescheinigung über die staatliche Registrierung keine klar definierte Geltungsdauer. Die Wirtschaftskommission der Eurasischen Wirtschaftsunion hat dies nun geändert.
Die Komission hat einen neuen Beschluss verabschiedet. Er ist am 12. Februar in Kraft getreten. Der Beschluss regelt die Geltungsdauer und das Konformitätsbewertungsverfahren.
Für im Ausland hergestellte Waren muss das Schema 2r angewandt werden.
Die Hersteller von Kinderwaren, Kosmetikprodukten und einigen Lebensmitteln können eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung nun für 5 Jahre bekommen.